BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 98

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Regierung kommt jetzt eine rote Medienverantwortliche – da waren viele mit großen Hoffnungen, was da kommen wird! –, und es kommt ein Handy-TV-Gesetz, das übri­gens anders als in Ihren Inseraten, Frau Bundesministerin, erst nach der heutigen Be­schlussfassung und auf dem Weg zum Bundespräsidenten in Kraft tritt und nicht schon in Kraft getreten ist, wie es in den Inseraten, in den Zeitungen derzeit zu lesen steht.

Nun, was war jetzt wichtig? – Es ist wichtig, dass man zwischen den technischen An­bietern und den Programmentwicklern trennt. Es ist schön, dass die Telekommunika­tion hier viele Möglichkeiten hat und auch in ihren eigenen Bereichen ja teilweise schon in die Programmentwicklung gegangen ist, aber es ist wichtig, dass man das hier trennt.

Kollege Himmer, ich wundere mich übrigens darüber, dass jemand aus der Privatwirt­schaft wie Sie so sehr hofft, dass gerade der ORF die Rechte bekommt! (Bundesrat Mag. Himmer: Das habe ich nicht gesagt!) – Oja, das haben Sie zum Schluss gesagt: Und jetzt können wir nur mehr hoffen, dass der ORF die Rechte bekommt! (Bundesrat Mag. Himmer: Für die Fußball-EM!) – Da gibt es unterschiedliche Anbieter, nur ... (Bundesrat Mag. Himmer: Ich gönne es jedem anderen auch!) – Wunderbar! Ich wollte das nur hören.

Es tut gut, zu hören, dass sich auch bei der ÖVP dieses duale System ganz im Be­wusstsein niedergelassen hat, das ja eine Veränderung erfahren hat: Früher haben wir gesagt, öffentlich-rechtliches Fernsehen finanziert sich aus Gebühren und Werbung – das ist dual. Mittlerweile, seit zehn Jahren, gibt es eine Metamorphose zwischen öffent­lich-rechtlich und privat – das ist jetzt dual. – Also gut.

Ich bin auch froh, dass der ORF jetzt nur mehr zwei Kanäle hat – von sechs auf vier auf zwei. Das ist eine ganz wichtige Sache. Nur, Frau Bundesministerin: Das Handy ist ein junges Medium, das vor allem die Jungen so zu bedienen wissen. Warum soll es nicht einen offenen Kanal für diese jungen Formate wie „okto“ und „gotv“ geben? Das sind nämlich genau die Sender, die Jugendliche über ein Handy abrufen würden. Nie­mand glaubt, dass ein Spielfilm oder ein ganzes Fußballspiel über ein Handy ange­schaut wird!

Was keiner meiner Vorredner gesagt hat: Es gibt 10 Prozent Werbung! Das heißt, da­mit kommt die Werbung auch über das Handy! 10 Prozent Werbung werden da mitge­liefert. Ich halte diesen Anteil für viel zu hoch, das sage ich Ihnen ganz offen.

Die drei ersten Testphasen bezüglich des Handy-TVs zeigen, wo die Leute derzeit das Handy-TV benützen – Kollege Himmer, Sie wissen es, wie ich glaube –, nämlich zu Hause! Das ist ein völliger Unfug! (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.) – Oja. Es gibt bereits die ersten tausend Auswertungen, und in erster Linie wurde es zu Hau­se probiert. Da habe ich aber an sich mein schönes Fernsehgerät und bräuchte eigent­lich nicht das kleine Gerät. Natürlich zum Ausprobieren!

Ich bin auch froh, dass die Entschärfung der Must-Carry-Regelung in dem Sinn zurück­genommen oder entsprechend gefallen ist. Ganz wichtig waren auch die Bestimmun­gen des Urheberrechts. Das sichert in der Form, wie es jetzt übernommen wurde, den Produzenten, den Künstlerischen, dass sie auch hier ihre Rechte haben.

Also, alles in allem ist das Gesetz so, wie es jetzt vorliegt, passabel, aber als erstes Gesetz, das die Medienministerin Doris Bures vorlegt, ist es meiner Meinung nach das falsche Gesetz, liebe Frau Bundesministerin, da warten einfach zu viele in dem Land darauf, dass Sie jetzt ein anderes Gesetz dringend vorlegen! Für diejenigen ist es eine Enttäuschung.

Wir wünschen diesem Gesetz alles Gute, deshalb tragen wir es auch mit. Mehr Con­tent in diesem Bereich ist nur wünschenswert. Die Entwicklung rollt ohnehin in einem


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