das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2007) (255/A und 193 d.B. sowie 7732/BR d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nunmehr zu Punkt 7 der Tagesordnung.
Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Väter-Karenzgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Bedienstetenschutzgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden.
Der Ihnen in schriftlicher Form vorliegende Bericht gliedert sich in 15 Punkte und liegt Ihnen, wie bereits gesagt, vor.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich danke der Berichterstatterin.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses.
14.40
Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zweifellos gibt es in diesem Gesetz so manches Gute. So begrüße ich etwa die Änderung im Ausschreibungsgesetz, die es Frauen möglich machen soll, eher Zugang zu Leitungsfunktionen zu bekommen. Ich finde es sehr positiv, dass in der Begutachterkommission zwingend eine Frau vorgesehen ist. Und ich finde es auch gut, dass im Ausschreibungstext die Anforderungen schon festgeschrieben sein müssen, also die Qualifikationen, auf die es ankommen wird.
Ich muss aber bei dieser Gelegenheit natürlich auch anmerken, es gibt ja das Gleichbehandlungsgesetz, das das ja eigentlich alles schon hätte möglich machen müssen. Wir wissen aber von vielen Beispielen aus der Vergangenheit, dass auch das Gleichbehandlungsgesetz nicht immer gegriffen hat. Es hat genügend Beispiele gegeben, wo zwar die Frauen die besser Qualifizierten waren, aber letzten Endes aus irgendwelchen Gründen doch ein Mann die entsprechende Position erhalten hat. Ich hoffe wirklich sehr, dass dieses Gesetz besser greift.
Was ich auch positiv finde, das ist die Abschaffung der schulfesten Stellen. Gerade die FPÖ plädiert schon lange dafür, die schulfesten Stellen abzuschaffen. Allerdings hat
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