BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 102

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das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundesleh­rer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsge­setz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Bun­desbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsge­setz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novel­le 2007) (255/A und 193 d.B. sowie 7732/BR d.B.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nunmehr zu Punkt 7 der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. Ich bitte um den Bericht.

 


14.39.02

Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 4. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, die Reise­gebührenvorschrift 1955, das Väter-Karenzgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bezügegesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbe­handlungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Be­dienstetenschutzgesetz, das Richterdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsge­setz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensi­onsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Bun­desbediensteten-Sozialplangesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsge­setz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden.

Der Ihnen in schriftlicher Form vorliegende Bericht gliedert sich in 15 Punkte und liegt Ihnen, wie bereits gesagt, vor.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich danke der Berichterstatterin.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile ihr dieses.

 


14.40.44

Bundesrätin Monika Mühlwerth (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zweifel­los gibt es in diesem Gesetz so manches Gute. So begrüße ich etwa die Änderung im Ausschreibungsgesetz, die es Frauen möglich machen soll, eher Zugang zu Leitungs­funktionen zu bekommen. Ich finde es sehr positiv, dass in der Begutachterkommission zwingend eine Frau vorgesehen ist. Und ich finde es auch gut, dass im Ausschrei­bungstext die Anforderungen schon festgeschrieben sein müssen, also die Qualifika­tionen, auf die es ankommen wird.

Ich muss aber bei dieser Gelegenheit natürlich auch anmerken, es gibt ja das Gleich­behandlungsgesetz, das das ja eigentlich alles schon hätte möglich machen müssen. Wir wissen aber von vielen Beispielen aus der Vergangenheit, dass auch das Gleich­behandlungsgesetz nicht immer gegriffen hat. Es hat genügend Beispiele gegeben, wo zwar die Frauen die besser Qualifizierten waren, aber letzten Endes aus irgendwel­chen Gründen doch ein Mann die entsprechende Position erhalten hat. Ich hoffe wirk­lich sehr, dass dieses Gesetz besser greift.

Was ich auch positiv finde, das ist die Abschaffung der schulfesten Stellen. Gerade die FPÖ plädiert schon lange dafür, die schulfesten Stellen abzuschaffen. Allerdings hat


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