BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 105

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ches Mitglied, also eine Bedienstete aus der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfra­gen.

Trotz dieser vorab positiven Sicht der Änderungen ist abzuwarten, ob sich tatsächlich eine sichtbare Veränderung für die Frauen ergibt, zumal die verpflichtenden Kriterien für diesen Bereich, also die Kenntnisse und Fähigkeiten, nur auf zwei Jahre befristet eingeführt werden, aber maßgeblich für die Beurteilung sind. Es ist zwar erwähnt, dass nach diesem Zeitraum eine Evaluierung stattfinden soll. Allerdings wäre es wünschens­wert, nach dieser Evaluierung auch die Bewertung neu zu überdenken.

Ein erfreulicher Punkt bei der Dienstrechts-Novelle 2007 ist auch – und ich erwähne es durchaus positiv –, dass die ÖVP mittlerweile anerkennt, dass es auch andere Formen des familiären Zusammenlebens außer der Ehe gibt, und dass die Pflegefreistellung auch auf die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder von Lebensgefährten und Le­bensgefährtinnen ausgedehnt wird. Das ist schon einmal ein Schritt in die richtige Rich­tung, wie ich glaube.

Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass mit der Dienstrechts-Novelle endlich auch eine Gleichstellung von UniversitätsabsolventInnen und AbsolventInnen von Dip­lom- und Magister/Magistra-Fachhochschul-Studiengängen erfolgt und diese dienst­rechtlich völlig gleichgestellt werden, also eine A1-Wertigkeit erhalten werden. Dies ist etwas, was bereits seit langem fällig ist, da nicht nachvollziehbar ist, warum praxisbe­zogene Ausbildungen nicht einem Studium gleichgesetzt werden sollen.

Wie sich die durch die Dienstrechts-Novelle 2007 insbesondere für die Frauen erge­benden Veränderungen auswirken werden, wird sich in der Praxis weisen. Dem Gesetz wird in der vorliegenden Form unsererseits die Zustimmung erteilt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.53


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mitterer. Ich erteile es ihm.

 


14.53.56

Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Regierungsmitglieder! Es erweist sich bei diesem Punkt wieder ein­mal als Schwachstelle der Geschäftsordnung, dass wir ein Gesetz entweder bestätigen oder ablehnen und nicht Teile daraus gutheißen und Abänderungsanträge einbringen können.

Tatsächlich ist es nämlich so, dass die Dienstrechts-Novelle insgesamt viele positive Punkte beinhaltet, dass vieles in die richtige Richtung weist. Zum Beispiel wird die „Hackler-Regelung“, vor einiger Zeit noch von der sozialdemokratischen Fraktion als denkbar schlecht hingestellt, nun übernommen und sogar verlängert. Es ist der richtige Schritt in Richtung Gleichbehandlung, und es ist im Bereich der Pflegefreistellung eini­ges positiv. Vielleicht fehlt aber hier noch die Gleichstellung im Bereich der in der Pri­vatwirtschaft Tätigen.

Es sind aber einige Dinge nicht enthalten, die wir gerne gehabt hätten, unter anderem die Lebensverdienstsumme, wo wir meinen, dass gerade in diesem Bereich des Beam­tendienstrechts diese Kurve kontraproduktiv ist, indem man also mit einem niedrigeren Level anfängt, der zum Schluss nach oben schnellt, also genau konträr zum Bedarf im betreffenden Lebensabschnitt: In der Jugend, in der man sein Nest baut, sollte es eine größere Steigerung geben, und erst später sollte die Kurve abflachend verlaufen.

Wie gesagt, man kann eben nicht alles auf einmal machen. Unsere Fraktion hat im Na­tionalrat bei der letzten Plenarsitzung einen Antrag eingebracht, in dem Nachhilfeunter­richt für die leider über 50 000 Schülerinnen und Schüler angeregt wird, die mit einem


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