BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 106

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oder mehreren „Nicht genügend“ abschließen, um hier Lehrer vielleicht früher aus den Ferien zurückzuholen, die ja in der Summe 60 bis 70 Tage im Jahr frei haben. Der Normalbürger hat 30 Tage frei. Auch dieser Antrag wurde abgelehnt. Deshalb bleibt uns im Großen und Ganzen nichts anderes übrig als zu sagen: Große Teile dieser Beamten-Dienstrechtsreform sind positiv, aber in der Summe werden sie von uns als zu wenig weitreichend und teilweise unzulänglich abgelehnt. (Beifall des Bundes­rates Ing. Kampl.)

14.56


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Küh­nel. Ich erteile es ihm.

 


14.56.43

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Sehr geehrte Staatssekretärinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist heute schon sehr viel Positives gesagt worden. Auch die Opposition hat das eine oder andere unterstrichen, das sie durchaus gut findet.

Ich möchte hier ganz allgemein sagen, wir sprechen über ein Bundesgesetz. Der Bund versucht hier eine Regelung für verschiedene Materien zu finden; daher der umfang­reiche Titel. Es geht schwergewichtsmäßig um die allgemeine Verwaltung, aber sicher sind auch sehr viele Angelegenheiten, die die Lehrer betreffen, hier hineinverpackt. Und jeder von uns hat Erfahrung mit der Gemeinde-, mit der Landes- und mit der Bun­desverwaltung, und aufgrund dieser Erfahrung können wir fast alle zu diesem Gesetz natürlich auch etwas sagen.

Positiv ist zweifelsohne, dass man das so genannte Sabbatical – wobei mir recht ange­nehm gewesen wäre, wenn man dafür vielleicht eine deutsche Übersetzung gefunden hätte – nun von den Lehrern auch auf die Beamten überträgt. Wichtig ist, dass man einmal schaut, wie sich das in der Praxis bewähren wird, dass man es probeweise ein­führt und dann einer Bewertung zuführt, ob man es dann ständig einrichtet oder nicht.

Eines hoffe ich nur bei dem so genannten Sabbatical: dass nicht findige Personalisten in den einzelnen Ministerien es dazu verwenden, Beamte und Bedienstete ab einem gewissen Alter langsam vorzeitig in die Pension hinübergleiten zu lassen, sondern dass man es wirklich dazu verwendet, die Beamten entsprechend auszubilden. – Das ist das eine.

Das Zweite ist, dass es eine Art verpflichtende Weiterbildung für unsere Lehrer geben soll. Und da wäre es jetzt wichtig – was auch Sie ein bisschen angeschnitten haben, Herr Kollege Breiner –, dass diese Weiterbildung in den Ferien stattfindet und nicht während des Schuljahrs, denn als Elternteil weiß ich, wie schön es ist, wenn die Lehrer immer wieder von irgendjemandem vertreten werden und wie die Vertretungen dann teilweise mit den Kindern umgehen. – Ich meine jetzt nicht, dass sie die Kinder irgend­wie drangsalieren, sondern mit welchem Impetus sie eine Klasse, die sie normalerwei­se nicht haben, unterrichten. Das kann sich Herr Kollege Breiner wahrscheinlich bes­tens vorstellen, da er ja schließlich Hauptschuldirektor ist.

Ich hoffe, dass das nicht während des Schuljahres stattfindet und dass die so genann­ten Pädagogischen Universitäten, wie sie demnächst eingerichtet werden oder schon eingerichtet sind, auch in den Ferienmonaten entsprechende Kurse anbieten. Nicht, dass man sich dann ausredet: Ja, ja, die Universitäten, die machen eben nur Kurse im Mai, Juni, und daher können wir im Juli, August keine Weiterbildung für die Lehrer ma­chen. Aber wir werden sehen, wie das sein wird.

Eine weitere Bestimmung, die meiner Meinung nach wichtig ist, um vor allem der Kor­ruption oder schleichenden Korruption vorzubeugen, ist, dass in Hinkunft eine unver-


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