BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 107

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zügliche Untersagung einer unzulässigen Nebenbeschäftigung bei Bundesbedienste­ten zu erfolgen hat. Das ist sehr wichtig, und ich hoffe, dass die Ministerien das auch in der Praxis umsetzen werden, denn mir ist bekannt, dass nicht nur in einem, sondern in verschiedenen Ressorts mit den Nebenbeschäftigungen – sagen wir es so – ein biss­chen schlampig umgegangen wird.

Als Nächstes eine Bemerkung zur Gleichstellung der Fachhochschüler mit den Univer­sitätsabsolventen. Es ist sicher richtig, dass hier in der Besoldung gleichgezogen wird, aber eines sollte man im Auge behalten: dass bei unseren Beamten der höchsten Be­dienstetenstufen keine zu große Verwässerung eintritt.

Ich möchte nur Folgendes kurz erwähnen: Um heute in A1, das ist die oberste Stufe, zu kommen, gibt es dann bereits vier Möglichkeiten. Eine ist, mit einem Ministerratsbe­schluss ohne entsprechende Ausbildung in die höchste Gruppe zu kommen; es gibt einige, es sind relativ wenige, aber es gibt diese Möglichkeit. Das Zweite ist mit dem sogenannten Aufstiegskurs, früher an der Verwaltungsakademie, durch den man diese Stufe erreichen konnte. Und jetzt gibt es eben die Fachhochschule und die Universität. Da der Mensch ja auch eine gewisse Bequemlichkeit entwickelt, könnte es sein, dass man sich dann natürlich das aussucht, wo man am leichtesten die höchste Stufe errei­chen kann, und das ist à la longue sicher mit einer Qualitätsverminderung verbunden. Das heißt, diese Entwicklung ist zu beobachten. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

In diesem Zusammenhang ist es nämlich ganz besonders wichtig, dass man bei den Ausschreibungen im Bundesbereich, was die Kenntnisse und Fähigkeiten betrifft, sehr darauf achtet, dass es keine zu schwammigen Formulierungen in diesen Ausschrei­bungstexten gibt, sondern dass man sehr präzise hineinschreibt, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und so weiter für eine bestimmte Funktion erforderlich sind. Daher ist es gut, dass es in Hinkunft notwendig ist, dass man offenlegen muss, welche Kenntnisse und Fähigkeiten zu dieser oder jener Entscheidung geführt haben.

Noch einmal: Ich hoffe, dass die Texte nicht zu weit und zu breit formuliert sind, son­dern dass man hier sehr genau und präzise vorgeht.

Das Zweite ist dann, dass die Minister, vor allem im Ausschreibungsbereich, die Kom­missionen wirklich so besetzen, dass auf diese Kriterien ganz besonders eingegangen wird, denn da gibt es auch einen gewissen Gestaltungsspielraum – das werden Sie, Frau Bundesministerin, in Ihrer kurzen Amtszeit sicher schon erfahren haben.

Das Nächste, das ich ganz kurz erwähnen möchte, ist: Jeder Staat – wir haben nun einmal einen sehr gut entwickelten Staat – braucht besonders qualifizierte Leute, sei es in der Wissenschaft, in der Wirtschaft, bei den Richtern, bei den Politikern, Beamten und Offizieren. Daher muss man auch ein bisschen schauen, dass die sogenannten Alphatiere, um einen Begriff aus der Soziologie zu nehmen, entsprechend unterstützt und gefördert werden, denn Alphatiere haben Führungsqualitäten, sie haben in der Re­gel Erfahrung, sie haben auch eine gute Ausbildung, sie sind bereit, sich weiterzubil­den, und sie sind auch bereit, was vor allem bei Alphatieren sehr, sehr wichtig ist, Ver­antwortung zu übernehmen und im Rahmen ihrer Verantwortung auch kritisiert zu wer­den.

Zuletzt noch kurz ein Wort zur Pragmatisierung, weil das ja auch diskutiert wird; es steht zwar in der Novelle noch nichts drinnen, aber demnächst wird es anstehen. Ich plädiere sehr stark dafür, dass bestimmte Beamtengruppen weiterhin pragmatisiert werden, um politischem Druck nicht allzu sehr ausgesetzt zu sein. Dazu gehören auf jeden Fall die Richter und Staatsanwälte, der Bereich der Exekutive, das österreichi­sche Bundesheer, aber auch in den Ministerien ist es unbedingt notwendig, dass die


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