BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 114

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15.28.518. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Tiertransportgesetz erlassen wird und das Tierschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden (142 d.B. und 153 d.B. sowie 7724/BR d.B. und 7741/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu Punkt 8 der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Fröhlich. Ich bitte um den Bericht.

 


15.29.12

Berichterstatterin Christine Fröhlich: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Be­schluss des Nationalrates vom 5. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tiertransportgesetz erlassen wird und das Tierschutzgesetz und das Tierseuchenge­setz geändert werden, liegt Ihnen vor.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stim­menmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates kei­nen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht. – Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Ing. Kampl. – Bitte.

 


15.30.01

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Geschätzte Frau Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Tiertransportgesetz, das wir heute zu behandeln ha­ben, ist ein sehr wichtiges Gesetz, insbesondere wenn man all die Tiertragödien be­denkt, die sich auf den Straßen abspielen. Ich weiß nicht, ob schon jemand von euch dabei war. Ich war einmal dabei, als ein Fohlen-Transporter gestoppt wurde; was man da sieht, ist, dass 14, 15 Fohlen drinnen schon liegen und bereits Schaum vor dem Maul haben. Und es ist niemand da, der das gesetzlich geregelt hat!

Deswegen freue ich mich, dass diese Kontrolltätigkeit zur Pflicht wird. Nur, Frau Bun­desminister, wer bildet da eigentlich die Begleitpersonen oder die Fahrer aus? Da fährt einer heute mit Schotter, morgen mit Kohle – und dann soll er Tiertransporte durchfüh­ren?! So war es bisher, und im neuen Gesetz ist nirgends festgehalten, wie das neu geschehen soll. Es soll ja noch eine Verordnung darüber kommen, wie diese Ausbil­dung der Tierwärter oder dieser Fahrer sein sollte. Darauf wird es angekommen.

Es ist nämlich so, dass wir zum Beispiel in Kärnten im Jahr 2004 insgesamt 94 Kontrol­len durchgeführt haben. Dabei kam es zu 16 Anzeigen, 42 Abmahnungen und 11 Or­ganmandaten, 80 Prozent der Fälle waren nicht in Ordnung. Im Jahr 2006 gab es 201 Kontrollen; es kam zu 24 Anzeigen, 34 Abmahnungen und 73 Organmandaten. In 131 Fällen gab es Gesetzesübertretungen, das sind 65 Prozent!

Frau Bundesminister! Ein Zeitraum von nur 250 Stunden pro Jahr ist dafür aufgewen­det worden, die Tiertransporte zu überwachen. Wenn man sich vorstellt, dass man das rund um die Uhr machen sollte, dann kann man sich vorstellen, was da alles passiert, daher: dauernde Kontrolle!

Entscheidend ist aber auch der Befähigungsnachweis, Frau Bundesminister. Damit wird zwar schon ein Teil erbracht, aber es soll damit gleichzeitig irgendwie ein Teil mit einer Veterinärausbildung verbunden sein. Oder sind es dann zwei Personen, die diese Schulung oder diese Betreuung machen?

 


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