BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 126

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16.21.0610. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2007) (138 d.B. und 168 d.B. sowie 7743/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist wieder Herr Bundesrat Stadler. – Bitte.

 


16.21.19

Berichterstatter Werner Stadler: Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Ver­kehr, Innovation und Technologie über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geän­dert wird.

Der Bericht liegt schriftlich vor, daher komme ich gleich zur Antragstellung:

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorla­ge am 17. Juli mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


16.21.55

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Damen und Herren! Der Novelle des Gefahrgutbeförderungsgesetzes können wir leider nicht zustimmen. (Ruf bei der ÖVP: Überraschung!) – Wieso seid ihr immer so überrascht? Ihr werdet euch heute noch über unser Stimmverhalten fürderhin bei den EU-Themen aus dem Verkehrsausschuss wundern.

Aber ich wundere mich, dass ihr alle zustimmt, denn interessanterweise, wenn man sich die Stellungnahmen zu dieser Novelle des Gefahrgutbeförderungsgesetzes an­sieht: Der ARBÖ fordert, dass die Regelungen aus vor der Zeit der Novelle 2005 mehr oder weniger wieder eingeführt werden. Die Arbeiterkammer sieht das auch so. Das Innenministerium spricht sich gegen die Gefahrgutkategorisierung aus, ebenso der ARBÖ und die Arbeiterkammer. – Darum: So verwunderlich ist das jetzt nicht, dass wir es ablehnen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Na ja, das Innenministerium hat, glaube ich, mit euch auch schon einmal ein bisschen etwas zu tun gehabt, und ARBÖ und Arbeiterkammer wären auf dieser Seite auch noch vertreten gewesen. Darum wundere ich mich jetzt, dass hier alle zustimmen. Und ihr könnt euch schon wundern, denn wenn die Grünen einmal einer Meinung mit dem ARBÖ sind, dann ist das doch ein wichtiges Zeichen, oder? Das sollte einem doch zu denken geben.

Uns gibt es jedenfalls zu denken, dass die Verantwortung für Gefahrguttransporte, die 2005 von den Arbeitgebern zu den Arbeitnehmern gewandert ist, jetzt unter einem so­zialdemokratischen Verkehrsminister nicht zurückwandert. Uns gibt zu denken, dass seit 2005 eine Fahrtunterbrechung wegen festgestellter Mängel zwar angeordnet wer­den kann, die Behebung dieses Mangels aber nicht unbedingt eine Grundvorausset­zung für die Weiterfahrt darstellt. Und uns gibt es auch zu denken, dass die Strafrah­men mit dieser Kategorisierung der Transporte stark eingeschränkt werden.

Ich glaube, das ist die Arbeiterkammer, die ich da jetzt zitiere: Bei einem Verstoß der Gefahrenkategorie zwei, bei dem die Gefahr einer erheblichen Verletzung oder einer erheblichen Schädigung der Umwelt gegeben ist, ist der betreffende Unternehmer nur


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