BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 128

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mens verbessert werden müsste. So fordert beispielsweise. sehr aktuell, die Feuer­wehr in Oberdrauburg in meinem Bezirk, in Spittal an der Drau, ein Gefahrgutfahrzeug, da der Schwerverkehr und somit auch der Transport von Gefahrgut im Drautal ständig steigt. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt wieder den Vorsitz.)

Erschwerend kommt hinzu, dass in Österreich noch immer falsch oder nicht deklarierte Gefahrguttransporte aus dem Verkehr gezogen werden müssen. Laut Polizei ist die Dunkelziffer enorm hoch. So wurde etwa ein nicht deklarierter Gefahrguttransport von der Polizei in Villach vor zirka 14 Tagen aus dem Verkehr gezogen; beladen war das Fahrzeug mit 3,5 Tonnen giftigen Stoffen. Das Fehlen der Kennzeichnung des mitge­führten Gefahrgutes hätte bei einem Unfall für die Einsatzkräfte fatale Folgen gehabt. Darum, meine Damen und Herren, sind internationale Übereinkommen im Bereich des Gefahrguttransports, gute Ausrüstung für die Einsatzkräfte sowie weitere intensive Kontrollen notwendig, um die daraus resultierenden Risken zu minimieren.

Aufgrund der Verbesserung sowie der Anpassung und Aktualisierung stimmen wir der Novelle des Gefahrgutbeförderungsgesetzes selbstverständlich zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.29


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


16.29.31

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Über die Wichtigkeit der Reglementierung von Gefahrguttransporten dürfte Konsens bestehen. Dass wir hier Maßstäbe anlegen, die besonders sorgfältig und genau sind, darüber brauchen wir uns auch nicht lange zu un­terhalten.

Gefahrguttransporte sind eine sehr sensible Angelegenheit; bei Unfällen kann es zu enormen Umweltbelastungen, zu lebensgefährlichen Situationen kommen, deren Fol­gen oft nicht einschätzbar und auch nicht absehbar sind. Insbesondere im Alpenraum, in unserem sensiblen Lebensraum, sind deshalb auch entsprechende Sicherheitsas­pekte im Güterbeförderungsverkehr mit Gefahrgut unabdingbar.

Kollege Molzbichler hat schon einiges über die internationalen Vorschriften erwähnt, die im zweijährigen Rhythmus überarbeitet werden. Es ist auch wichtig, dass wir die­sen Beobachtungszeitraum haben, denn wir haben einen sich rasch entwickelnden technischen Fortschritt. Deshalb gilt es auch, diese EU-Richtlinien, dieses EU-Recht in österreichisches Recht umzuwandeln.

Übrigens: Bei dieser Novellierung sind wir bereits über der Zeit, auch die Übergangs­regelung ist bereits vor einigen Wochen abgelaufen. Also: Als „vorauseilend“ kann der heutige Beschluss ohnehin nicht bezeichnet werden.

Es ist auch wichtig, denke ich, im Rahmen dieses Gesetzes über Verwaltungsverein­fachungen im Sinne von Erleichterung bei der Ausstellung von Beförderungsgenehmi­gungen zu reden und diese auch zu beschließen. Damit soll aber auch die Forderung verbunden sein, dass Fachleute mit der Ausstellung dieser Genehmigungen befasst und beauftragt werden.

Bei allem Verständnis für Frau Kollegin Kerschbaum muss ich schon erwähnen, dass das, was sie gesagt hat, der Minister übe hier seine Kompetenz nicht aus, nicht stimmt. Da muss ich ihn ausreichend in Schutz nehmen, denn die Verkehrssicherheit ist in kei­ner Weise gefährdet. Das ist in Abrede zu stellen. Oder: dass die Einstufungen bei den Gefahrenkategorien nicht ausreichend sorgfältig seien, das scheint mir auch maßlos


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