BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 150

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Subvention – so habe ich gelesen – beträgt 1,63 €. Bei der großen Summe ist es dem Steuerzahler nicht möglich, zu erfahren, wer diese Förderungen bekommt. 9 Prozent der Betriebe erhalten mehr als 50 Prozent aller Förderungen. (Ruf bei der ÖVP: Weil sie groß sind!) – Ja, diese unterliegen aber einer Geheimhaltung. Man weiß nicht, wer die bekommt. (Bundesrat Mitterer: Ihr wolltet ja in die EU! Oder seid ihr jetzt gegen die EU?) In Oberösterreich haben wir erreicht, dass Fördermittel offengelegt werden. (Rufe bei der ÖVP.) Die vom Land Oberösterreich vergebenen Förderungen, Subventionen. (Bundesrat Schöls: Schlecht informiert! Bingo!) Aber Sie werden offengelegt, und die­se Offenlegung fordern wir auch vom Bund!

Ich denke, es braucht sich in Wirklichkeit niemand hinter diesen Förderungen zu ver­stecken. Wenn sie rechtens gegeben sind, Herr Minister, steht einer Veröffentlichung doch im Prinzip nichts entgegen, so denke ich. Alles andere – und das gilt auch für Oberösterreich, Herr Kollege! – ist Geheimnistuerei dort, wo sie nicht notwendig ist, außer man unterstellt, dass hier Fördermittel in ungerechtfertigter Weise gegeben wer­den – und das will ich doch nicht machen. (Bundesrat Schöls: Das ist aber eine Un­terstellung!) – Das habe ich gerade gesagt: Das will ich nicht machen. (Bundesrat Schöls: Warum haben Sie es dann gemacht?)

Wir sind dafür, dass die Prämien der ... (Bundesrat Mag. Himmer: Anderen etwas un­terstellen ... und dann sagen: Ich will ja nicht unterstellen!) – Herr Himmer! Wir können schon weitermachen mit rhetorischen Spielereien! – Wir sind für die Vereinheitlichung der Acker- und Grünlandprämien, wie sie auch die EU vorsieht.

Das vorliegende Gesetzeswerk wird vermutlich auch vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten, weil es dessen bereits vorliegenden Erkenntnissen widerspricht. Wir sind unzufrieden mit diesen Änderungen im Agrarrecht. Es ist nicht zukunftsweisend, es betoniert Ungerechtigkeiten ein, und es entspricht nicht den Erkenntnissen des Verfas­sungsgerichtshofes. Deshalb werden wir nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

17.51


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kaltenbacher. – Bitte.

 


17.51.53

Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Sie haben gemeint: agrarisch angezogen! Nicht nur wegen dem neuen Markt­ordnungsgesetz, sondern weil heute Steirertag ist, habe ich das Jopperl rausgenom­men und gedacht, ich repräsentiere heute die Steiermark. (Der Redner weist auf sei­nen Steireranzug. – Beifall und Bravorufe bei SPÖ und ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Nach monatelangen zähen Verhandlungen, die teil­weise kurz vor dem Abbruch standen – flankiert von Demonstrationen, teilweise Falschaussagen in der Öffentlichkeit –, hat letztendlich die ÖVP den Weg für ein ver­fassungskonformes Gesetz, für mehr Gerechtigkeit, Transparenz und Mitbestimmung freigemacht. Ein Erfolg für die kleinen Bauern, für die Konsumenten, für den Tier­schutz, aber auch für uns.

Die Verfassungskonformität – Herr Kollege, ich glaube, diese ist gegeben, nicht, wie Sie meinten, diese gebe es nicht – für das gesamte Marktordnungsgesetz wurde sehr wohl hergestellt. Wichtige und grundlegende Änderungen werden mittels Gesetz gere­gelt, nur mehr technische Entwicklungen über Verordnungen. Eine Verrechtsstaatli­chung des Marktordnungsgesetzes ist damit gelungen.

In Zukunft werden bei Aufteilung der nationalen Reserve Milchquoten aliquot auf alle Milchbauern aufgeteilt. Dies hätte beispielsweise für die Vergabe im Jahr 2003, die sei­nerzeit Anlassfall für die Klage war, bedeutet, dass 38 000 Milchbauern, die damals


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