BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 151

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leer ausgegangen sind, ein Kontingent erhalten hätten. Konkret bedeutet dies für einen Bauern mit beispielsweise 70 000 Kilo Milchkontingent, dass dieser ein Kontingent im Wert von 1 000 € zusätzlich erhalten hätte.

Zusätzlich wurde in diesem Zusammenhang auch über die sogenannte Milchkompres­sion Einigung erzielt, was für Milchbauern, die Quoten zugekauft haben, bedeutet, dass es Erleichterungen im Zusammenhang mit Pachtverhältnissen gibt. Es wird in Zu­kunft nicht mehr nötig sein, einem Zuchtverband anzugehören, um eine Kälber-Prämie zu bekommen. Für Neueinsteiger wird es nicht erst, wie von der ÖVP verlangt, ab 12 Hektar, sondern bereits ab vier Hektar eine Prämie geben.

Einen ersten Schritt zur Anerkennung und Abgeltung von Härtefällen gibt es für die Be­troffenen der Betriebsprämien. Aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht kann zwar momen­tan das bestehende System nicht geändert werden. Die ÖVP konnte allerdings über­zeugt werden, dass eine Kommission eingerichtet wird, die aus Vertretern beider Re­gierungsparteien, neutralen Experten und betroffenen Bauern beschickt wird. Deren Aufgabe wird sein, alle Härte- und Problemfälle dahin gehend zu prüfen, eine EU-kon­forme Lösung für diese Menschen anzubieten. Darüber hinaus ist eine Überprüfung des bestehenden Betriebsprämienmodells im Rahmen des Health Check vereinbart.

Ein erster Schritt konnte auch in Richtung Mitsprache bei der Vergabe der Gelder für die ländliche Entwicklung gesetzt werden. Diese wird im Rahmen der paritätisch zu be­setzenden § 7 Abs. 2-Kommission auf Grund des Landwirtschaftsgesetzes abgehan­delt werden. Diese erarbeitet Vorschläge und Konzepte, in deren Rahmen die Vergabe der Finanzmittel der ländlichen Entwicklung breit diskutiert werden muss.

Darüber hinaus wurde mittels Entschließungsantrag des Nationalrates der Herr Bun­desminister für Land- und Forstwirtschaft aufgefordert, die rechtlichen Möglichkeiten für eine spezifische Rechtsbasis für die Programme zur Entwicklung des ländlichen Rau­mes auf Grundlage von gemeinschaftlichen Normen zu prüfen. Verbraucherrechte und Tierschutz sind als Zielbestimmungen im Marktordnungsgesetz verankert.

Damit sind die berechtigten Interessen nach gesicherten Informationen über die Le­bensmittel im Allgemeinen oder Transparenz über Gentechnik in Nahrungsmitteln für Konsumentinnen und Konsumenten erstmals berücksichtigt. Aufgeklärte Konsumentin­nen und Konsumenten haben auch verstärktes Interesse an hohen Tierschutzstan­dards, was damit sichergestellt wurde.

Die Offenlegung der Agrarförderung für jeden bäuerlichen Betrieb wird ab 2009 die Diskussion um eine gerechte Verteilung der Agrarförderungen nach Maßgabe der Ar­beitserschwernis, des Arbeitsaufwandes und der sozialen Gerechtigkeit unterstützen.

Wir werden dieser Gesetzesvorlage gerne unsere Zustimmung erteilen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.57


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


17.57.20

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Prä­sidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Zum Herrn Kollegen Breiner: Wenn Sie sagen, der Bauernbund vertritt die Bauern nicht, dann muss ich da­zu sagen, der Bauernbund vertritt die Bauern bereits seit 100 Jahren – egal, ob groß oder klein. Er vertritt sie gut, und er ist die einzige Organisation, die sie wirklich vertritt. (Beifall bei der ÖVP. – Ironische Heiterkeit bei SPÖ und Grünen.)

 


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