Wenn Sie mit Zahlen argumentieren, dann sollten Sie auch die richtigen nennen, denn Sie sagen, der, der am wenigsten bekommt, bekommt zirka 1,63 €. Dazu muss ich entgegnen, so eine kleine Summe wird gar nicht ausbezahlt.
Was mich auch noch sehr gestört hat, ist, dass Sie ständig von Fördermitteln sprechen. Wir mussten mit 1992 und dann mit dem EU-Beitritt 1995 eine starke Reduktion der Preise der landwirtschaftlichen Agrarprodukte erfahren. Damals wurden Ausgleichszahlungen für den niedrigen Preis, der eben jetzt auf dem Markt erzielt werden kann, festgelegt – und keine Förderungen!
Zum Marktordnungsgesetz als Gesamtem: Das war im wahrsten Sinne des Wortes eine sehr schwere Geburt, denn bereits vor eineinhalb Jahren ist der Begutachtungsentwurf aufgelegt worden, und heuer am 14. März gab es im Ministerrat einen einstimmigen Beschluss für das Marktordnungsgesetz. Dann gab es eine lange Zeit der Diskussion, und erst heute, am 20. Juli, können wir das Gesetz wirklich endgültig – rückwirkend mit 1. Juli 2007 – verabschieden. – Das ist bereits fünf Minuten nach zwölf. (Präsident Mag. Erlitz übernimmt wieder den Vorsitz.)
Ich möchte mich aber trotzdem im Namen aller Bauern, ob klein, ob groß, ob Acker-, Wein- oder Milchbauer, dafür bedanken, dass wir dieses Gesetz heute beschließen. (Bundesrat Stadler: Danke den SPÖ-Bauern!)
Das Marktordnungsgesetz ist nämlich ein Herzstück der Landwirtschaft. Es ist die Lebensgrundlage für alle wirtschaftlichen Entscheidungen auf unseren Bauernhöfen. Vor allem die jungen Hofübernehmer waren jene, die in einem rechtsleeren Raum gestanden sind, die eigentlich nicht gewusst haben, wie sie jetzt weiter ihren Arbeitsplatz Bauernhof gestalten und absichern sollen, denn sie brauchen natürlich auch Rechtssicherheit und Planungssicherheit, um ihren Betrieb zukunftsorientiert gestalten zu können. Die Politik ist verpflichtet, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Politische Parteitaktiken, glaube ich, sind da fehl am Platz. Politik soll nicht auf Kosten der Bauern ausgetragen werden.
Ich war am 2. Juli bei einer Familie, die 26 Mutterkühe hat, und diese Familie hat am 2. Juli eigentlich nicht gewusst, ob sie für die Mutterkühe Zahlungen bekommen wird; es war eine sehr große Verunsicherung da. Es hat mich ebenfalls eine Frau angerufen, deren Mann plötzlich gestorben ist, und sie allein kann die Viehzucht, die Milchwirtschaft nicht mehr betreiben. Sie hat auch schon einen Käufer für ihr Milchkontingent gehabt, jedoch war es nicht möglich, das Milchkontingent in dieser Zeit zu handeln. – An solchen Beispielen wird deutlich, wie schwierig es für manche Familien in dieser Zeit war, und daher, glaube ich, ist es gut, dass wir jetzt dieses Gesetz beschließen.
Was ist damit gelungen? – Rechtssicherheit für 130 000 bäuerliche Betriebe zu erreichen. Wir lassen mit diesem Gesetz keinen Cent in Brüssel, die Milchquoten werden eben wieder handelbar, die Kalbinnen-Prämien können ausgezahlt werden, die Zuchtorganisationen werden gestärkt, die Mutterkuh-Prämien sind gewährleistet, die Milch-Kompression ist möglich, es erfolgt eine lineare Aufteilung der Milchquoten, das heißt, dass jeder etwas davon bekommen kann. Und natürlich können Neueinsteiger, die bis jetzt keine Betriebsprämie mehr bekommen, mit vier Hektar einsteigen, und die Auszahlung für die Betriebe ist gesichert.
Das ist die Basis dafür, dass wir wieder gesunde Nahrungsmittel produzieren können, eine schöne Landschaft erhalten, aber das ist natürlich auch eine Basis für die Stärkung des ländlichen Raums, denn die Landwirte investieren auch, und damit werden auch Arbeitsplätze in der Region gesichert und geschaffen.
Ein Punkt, der vom Kollegen Breiner auch schon sehr stark angesprochen wurde, ist die Transparenz. Dazu muss ich sagen, es ist jetzt, Gott sei Dank, gelungen, die
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