Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zum 23. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung darüber hat Herr Bundesrat Jany übernommen. – Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatter Reinhard Jany: Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Juli 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Marktordnungsgesetz 2007) und ein Marktordnungs-Überleitungsgesetz erlassen werden sowie das AMA-Gesetz 1992, das Weingesetz 1999, das Forstgesetz 1975, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 und das Landwirtschaftsgesetz 1992 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2007).
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.
Ich komme zur Antragstellung:
Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2007 mit Stimmenmehrheit den Antrag,
1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben und
2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich weise gleich zu Beginn der Debatte darauf hin: Bei der Abstimmung ist natürlich dann ein erhöhtes Quorum vonnöten. Ich bitte, das zu berücksichtigen, wenn Sie sich die Rednerliste anschauen.
Wir gehen jetzt in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Breiner. – Bitte.
17.46
Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Österreichs Landwirtschaft ist geprägt von klein- und mittelbäuerlichen Strukturen. 190 000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe bewirtschaften insgesamt 82 Prozent des Bundesgebietes. Die durchschnittliche Betriebsgröße liegt bei 18,4 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, der mittlere Viehbesatz pro Hektar ist sehr niedrig.
Wer nun glaubt, dass die traditionelle Standesvertretung, der ÖVP-Bauernbund, die Intereressen dieser vielen Kleinbetriebe vertritt, unterliegt offensichtlich einem Irrtum. Die Agrarrechtsänderungen der letzten Jahre sind immer zu Lasten von kleinen Bauern und Bäuerinnen gegangen – der Kleinstruktur.
Manche Funktionäre und Funktionärinnen bemühen sich sehr wohl, mehr Transparenz und Gerechtigkeit in die Verteilung der Fördermittel zu bekommen, letztendlich mit wenig Erfolg. Manche Bauern nehmen daraufhin ihr Schicksal selbst in die Hand, gründen – wie man es zum Beispiel bei der IG-Milch gesehen hat – eigene Vertretungen, die dann regional, aber auch international agieren. Die IG-Milch hat zum Beispiel 6 500 Mitglieder in Österreich. (Ruf bei der ÖVP: Das ist international?!) – Sie agiert auch international! – Man kann nur hoffen, dass diese Organisation durchaus erfolgreich agiert.
Ein wesentlicher Teil der Vergabe von Fördermitteln ist die Transparenz dieser Vergabe. Die größte ausgezahlte Subvention für einen Betrieb beträgt 894 000 €; die kleinste
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