muss der Gesetzgeber, sprich das Parlament, entscheiden. Wenn ich mir die Vorlage jetzt so anschaue, dann sehe ich, es steht in der Vorlage überhaupt nur mehr drinnen: Verordnung, Verordnung, Verordnung oder Richtlinie. Es gibt keinen Text mehr in dieser Gesetzesvorlage, sondern es gibt nur mehr „Richtlinie“ und Verordnung.
Sie haben das natürlich ganz fein ausformuliert, aber in der Stellungnahme des Bundeskanzleramtes/Verfassungsdienst steht, dass man bezweifle, dass diese Formulierung halten werde und eine gute Lösung sei. Das Bundeskanzleramt schreibt dezidiert: „Im Lichte dieses Erkenntnisses ist zur fraglichen Formulierung anzumerken, dass diese nicht das Verweisungsobjekt näher bestimmt, sondern lediglich Bestimmtheits-, Bestimmbarkeits- respektive Begrenzungserfordernisse an das Verweisungsobjekt normiert. Insoweit erscheint zweifelhaft, ob dem Erfordernis des Art. 18 B-VG vor dem Hintergrund des genannten Erkenntnisses Genüge getan ist.“
Also: Das Bundeskanzleramt bezweifelt es – oder hat es zumindest 2006 noch bezweifelt. Ich bezweifle es nach wie vor auch, dass dieses Gesetz den Verfassungsgerichtshoferkenntnissen entspricht.
Was ich weiters nicht richtig finde, ist, dass wir heute ein Gesetz beschließen, das mit Anfang Juli in Kraft treten soll, also rückwirkend. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll.) Ja, weil ihr zu spät dran seid. Aber dann machen wir es eben im August. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das ist ja noch später!) Und dann gibt es sogar Teile, die mit 1.1.2005 in Gültigkeit treten. Ich verstehe überhaupt nicht, wie man ein Gesetz rückwirkend ändern kann. Obwohl: Wenn man ein Gesetz ändert, das sich ohnehin gar nicht ändert, kann man ja auch den Beginn der Änderung festlegen, wie man will. Das ist ja dann eigentlich ohnehin egal. Sie, Herr Minister, haben im Nationalrat gesagt, es ändert sich nichts. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Zum Ministerratsvortrag nicht, zum alten Stand schon!) Ach so! Ich habe verstanden, es ändert sich „eh“ nichts. Im Prinzip ändert sich nicht wirklich viel, und alles, was Sie bisher als Verordnung erlassen haben, wird jetzt in Gesetzesrang erhoben, und das war es dann, und damit soll der Sache Genüge getan sein.
Das ist für uns nicht genug. Wir würden uns eine ganz andere Umsetzung der EU-Verordnung vorstellen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sind wir uns einig? Ach, das wisst ihr ohnehin? Wir sind nicht der Meinung, dass ein historisches Betriebsprämienmodell etwas besonders Innovatives ist. Die Grünen würden sehr stark dafür eintreten, dass man einmal eine Entkoppelung der Direktzahlungen unter schrittweiser Einführung einer regionalen Flächenprämie angeht. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das hat der Pirklhuber aufgeschrieben!) Ja, das hat der Pirklhuber aufgeschrieben in einem Entschließungsantrag. Haben Sie den Entschließungsantrag auswendig gelernt? (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ich kenne ihn!) – Na warum haben Sie es dann nicht gemacht? (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen.)
Wir würden uns wünschen, dass es mehr um den Faktor Arbeit geht. Wir würden uns wünschen, dass die Prämien gebunden werden an Konsumentenschutz, Umweltschutz und Tierschutz. Wir würden uns wünschen, dass ökologische Formen der Landwirtschaft besonders gefördert werden. Und wir würden uns wünschen, dass frei werdende Gelder insbesondere für den biologischen Landbau eingesetzt werden.
Das alles ist in der Vorlage nicht annähernd vorhanden. Im Prinzip ist es eine Fortschreibung der bisherigen Politik. Das ist uns zu wenig, und deshalb werden wir nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
18.10
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Kampl. Ich erteile es ihm.
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite