BundesratStenographisches Protokoll747. Sitzung / Seite 157

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Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Preine­der. Ich erteile es ihm.

 


18.20.03

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Bundesrat! Das Bundesland Steiermark und damit ein gro­ßes Agrarland hat heute den Vorsitz übernommen. Ich glaube, das rechtfertigt auch eine breite Agrardebatte. Der Vorsitzende der Landwirtschaftskammer Österreich ist auch ein Steirer, und ich darf ihm zu seiner neuen Tätigkeit gratulieren.

Vom Herrn Kollegen Breiner sind einige Fragen aufgeworfen worden: mehr Transpa­renz bei den Förderungen. Ich glaube, wenn wir diesen Maßstab hier anlegen wollten, sollten wir das allgemein und breiter denken, ob wir diese Transparenz auch bei Alt­haussanierungskrediten, bei Wohnbauförderungen möchten. Ich glaube, dass hier eher das Neidgefühl als tatsächlich ein Vorteil zu sehen ist.

Zweites Thema: einheitliche Betriebsprämie. Ich weiß, dass das ein Wunsch der Grü­nen ist, nur muss man das historisch sehen. Die bestehenden Flächenprämien auf Ackergrünland sind auf Grund dessen entstanden, dass durch den EU-Beitritt Einkom­mensverluste von 50, 60 Prozent bei den Marktfrüchten entstanden sind; in guten Lagen wesentlich mehr als in schlechten Lagen. Wir haben uns in Österreich für ein einheitliches System entschieden. Das heißt, egal, ob ein Bauer in Hollabrunn mit 6 000 Kilo Weizenertrag oder im Steinfeld mit 1 500 Kilo Weizenertrag einen Ausgleich erhalten hat, er war immer derselbe. Hier wurde bereits eine soziale Maßnahme durch­geführt. Deshalb ist es, glaube ich, nicht notwendig, hier noch einmal etwas zu nivellie­ren.

Frau Kollegin Kerschbaum hat hier gesagt, dass zu wenig Verknüpfung zwischen den Prämien und dem Umweltschutz oder dem Tierschutz besteht. Diese Verknüpfung besteht. Mit Cross Compliance wurden die rechtlichen Bedingungen eingearbeitet, und Prämien können nur dann ausbezahlt werden, wenn diese auch entsprechend einge­halten werden.

Zu den Ausführungen des Kollegen Kampl: Wir alle in der Landwirtschaft erbringen Leistungen. Wir produzieren Nahrungsmittel, wir produzieren Umweltleistungen und wir pflegen die Landschaft. Die Nahrungsmittelproduktion wird über den Preis abgegolten, und die Preise sind Gott sei Dank im Steigen – dank der Exportoffensive unseres Bun­desministers, dank der Genussregionen, die sich entwickeln. (Zwischenruf des Bun­desrates Ing. Kampl.) Die Leistungen für die Umwelt werden im Umweltprogramm ab­gegolten – das ist keine Förderung, das ist ein Entgelt für eine Leistung. Und die Leis­tung für die Landschaftserhaltung wird in der Bergbauernförderung entsprechend ab­gegolten – auch das ist keine Förderung, sondern ein Leistungsentgelt. (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Das Marktordnungsgesetz wurde vom Verfassungsgerichtshof bekrittelt beziehungsweise wurde eine Klarstellung hin­sichtlich der Durchführungsbestimmungen gefordert, und dies bis 30. Juni dieses Jah­res. Es hat dann sehr, sehr lange gedauert, obwohl die rechtlichen Vorschläge und die Entwürfe bereits im vergangenen Jahr eingereicht wurden. Der Grund dafür, dass es so lange gedauert hat, bis man sich auf einen Termin im Agrarausschuss einigen konn­te und wir Gott sei Dank eine Einigung herbeiführen konnten, war durchaus ein politi­sches Spiel. Diese Marktordnungsgesetze sind für die Bauern sehr, sehr wichtig, sind quasi der Kollektivvertrag für die Bauern. Sie regeln alle marktkonformen Bestim­mungen und stellen die EU-Ausgleichszahlungen sicher – 700 Millionen sind im Spiel, 5 000 € pro Betrieb.

 


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