Ich bin froh, dass eine entsprechend breite Mehrheit erreicht werden konnte, um hier wieder Rechtssicherheit für die Bauern herzustellen, auch wenn es notwendig war, mit Protestmaßnahmen diese Einigung herbeizuführen.
Wir haben in Niederösterreich drei, vier Protestaktionen durchgeführt, bei denen klar war, dass es dabei wirklich um die Grundlage und um die Existenz unserer Bauern geht.
Ich darf noch an die Worte des Herrn Landeshauptmannes Voves anschließen, der heute „Regionext“ vorgestellt hat, eine Initiative, die Regionen aktiver zu gestalten, der Landflucht entgegenzuwirken. Es gibt Studien, die besagen, dass ab 2050 mehr als 50 Prozent der Weltbevölkerung in Städten und nicht im ländlichen Raum leben werden. Es gilt daher, den ländlichen Raum entsprechend zu stützen.
Es gilt auch, das wurde bereits gesagt, die Finanzierung der Gemeinden zu stärken. Ich glaube nicht, dass das über eine Erhöhung der Grundsteuer gehen kann, weil sonst die Belastung bei jenen liegt, die im ländlichen Raum wohnen, nämlich bei den Grundbesitzern, bei den Eigenheimbesitzern, bei jenen, die den ländlichen Raum besiedeln und ihn attraktiv erhalten, die in der Feuerwehr, in den Vereinen tätig sind.
Ich glaube, hier muss man wirklich beim Finanzausgleich ansetzen, den Bevölkerungsschlüssel ändern und darf nicht die ländliche Region die Stärkung der ländlichen Region selbst zahlen lassen.
In diesem Sinne glaube ich, dass wir eine Stärkung der Landwirtschaft und eine Stärkung des ländlichen Raumes immer wieder brauchen werden. (Beifall bei der ÖVP.)
18.25
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. Ich erteile es ihm.
18.25
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Agrarrechtsänderungsgesetz – ein großer Teil davon ist natürlich die Marktordnung. Eine sehr emotional geführte Debatte und auch unterschiedliche Meinungen hier im Bundesrat. Ich möchte darauf zurückkommen, warum erstens die Debatte um dieses Gesetz aus meiner Sicht so kontroversiell geführt wurde und zweitens so wichtig ist, dass es heute beschlossen wird, nämlich damit rückwirkend mit 1. Juli Rechtssicherheit für die Bauern gegeben ist.
Beim Marktordnungsgesetz geht es um nicht mehr und nicht weniger als um so etwas wie einen Kollektivvertrag für die bäuerlichen Familien in diesem Land. Das Marktordnungsgesetz wird in Zukunft nach der VfGH-Entscheidung Rechtssicherheit bieten, um pro Jahr zirka 780 Millionen € an 130 000 Betriebe auszahlen zu können.
Ich verstehe auch die Diskussion überhaupt nicht, die da heißt: groß und klein, wer und wie?! – Wir setzen mit dem Marktordnungsgesetz EU-Vorgaben um – auch jetzt mit der Beschlussfassung – in einer Größenordnung pro Hektar, wie sie die EU vorgibt, mit einem System, das wir in der Europäischen Union gemeinsam beschlossen haben.
Herr Bundesrat Breiner und Frau Bundesrätin Kerschbaum von den Grünen! Es ist völlig klar, dass ein Betrieb mit 3 Hektar viel weniger bekommt als ein Betrieb mit 4 000 Hektar, weil er ganz andere Kostenstrukturen, ganz andere Bedingungen hat. Und eines vergessen Sie immer dazuzusagen: dass der kleine Betrieb pro Hektar ja wesentlich mehr bekommt mit dem Umweltprogramm und dem Sockelbetrag als der große Betrieb pro Hektar – und der Betrieb mit 4 000 Hektar hat seine 4 000 Hektar auch nicht gestohlen!
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite