BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 23

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Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Ing. Kampl, bitte.

 


Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geschätzte Frau Bundesministerin! In Österreich leben 60 Prozent der Menschen in einem sehr stark ländlich geprägten Bereich, und die Nahverkehrsmöglichkeiten für Österreichs Bürger sind zum Teil sehr schlecht.

Meine Frage: Wie wollen Sie mit Ihrer Vorstellung von ambulanten Versorgungszentren die Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum in Zukunft sicherstellen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ambulante Gesundheitszentren waren nie meine Vorstellung. Ich habe mich an jene Vorstellungen gehalten, die es seit 25 Jahren gibt. Ich habe 1986 als Vorsitzende der Österreichischen Hochschülerschaft begonnen, und schon zu diesem Zeitpunkt war eines der zentralen Themen der Österreichischen Ärztekammer die Schaffung von Zusam­menschlüssen von Ärzten im Bereich von Gesundheitszentren. Die Umsetzung, die Schaffung der auch rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Gesundheitszentren war ein zentrales Ziel.

Aufgrund der Tatsache, dass es sehr unterschiedliche Ansichten über diese Gesund­heitszentren gibt und auch Ängste in Richtung Übernahme durch Handelsketten, denen ich natürlich nicht zustimmen kann, habe ich dafür gesorgt, dass im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen eine Arbeitsgruppe implementiert wurde, die von Bund, Ländern, Ärztekammer und Sozialversicherungsträgern bestückt ist, die gemein­sam erarbeiten: Wie sollen diese Gesundheitszentren, genau um die Versorgung wohnortnahe, gerade im ländlichen Bereich, zu garantieren, aufgebaut werden?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir gelangen nun zur 6. Anfrage, und ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mitterer, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Die nun laufenden Rückforderungen von Kinder­betreuungsgeld führen zumeist zu sozialen und finanziellen Härten.

Deshalb lautet meine Frage:

1578/M-BR/2007

„Weshalb weigern Sie sich, im Interesse der Familien und insbesondere der Mütter dieses Landes, die Rückforderungen des Kinderbetreuungsgeldes einzustellen und die Zuverdienstgrenze überhaupt abzuschaffen?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich glaube, es handelt sich hier klar um zwei unterschiedliche Themen: Auf der einen Seite handelt es sich um gültige österreichische Rechtsmaterie, deren Einhaltung ich am 11. Jänner geschworen habe. Ich halte es nicht für effizient, aus welchen Gründen auch immer gültige österreichische Rechtsmaterien in Frage zu stellen und in Zweifel zu ziehen. Ich vergleiche das immer damit: Wenn wir 130 km/h auf der Autobahn fahren dürfen, dann sind eben 160 km/h zu viel. Es ist jedem möglich, auch 160 zu fahren – er muss nur damit rechnen, dass er, wenn er erwischt wird, eine ent­sprechende Strafe bekommt.

Im Falle der Rückforderungen gibt es gar keine Strafe – eine der wenigen Strukturen, wo es keine Strafandrohung, sondern einfach nur eine Rückforderung des über die


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