BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 24

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Grenzen hinaus bezogenen Bereiches gibt, und ich halte das für ein Gesetz, das einzu­halten ist.

Wir haben gesehen, dass das ein wesentliches Problem darstellt, vor allem in den Zuschussanfragen – denn Sie dürfen nicht vergessen, bei all den Rückforderungen, die wir jetzt haben: Erstens ist es ein minimaler Prozentsatz von der Gesamtför­derungs­summe, denn wenn wir davon ausgehen, dass etwa 160 000 Menschen in Österreich diese Förderungen beantragen und knapp 1 000 letztendlich im Rahmen des Rück­forderungsbereiches liegen, zeigt sich, dass sich 159 000 Österreicherinnen und Österreicher sehr wohl an diese gesetzlichen Regelungen gehalten haben. Diese vor den Kopf zu stoßen halte ich nicht für fair. Tatsache ist, dass im Rahmen derjenigen, die überzogen haben, der höchste Prozentanteil, nämlich fast vier Fünftel, im Bereich des Zuschusses ist, wo wir, wie ich vorher schon bei meiner Beantwortung erwähnt habe, um das Dreifache erhöht haben, von 5 000 € auf 16 000 €.

Wir wissen aus den Ergebnissen, dass wir damit auch in den Grenzen der Mög­lichkeiten liegen. Wir haben natürlich hier eine zu erfüllende Pflicht, und wir versuchen das im sozialen Bereich so sensibel wie möglich umzusetzen.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Frau Bundes­minis­terin! Da Hausfrauen ihre Arbeit zumeist unentgeltlich leisten, gibt es eine Idee des BZÖ, eine Abgeltung für Haushaltsführung vorzusehen. Das wäre auch eine Familien­förderung. Wie stehen Sie daher zu der Forderung nach Einführung eines Gehaltes für Haushaltsmanagerinnen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ich persönlich halte davon gar nichts, und zwar aus dem einfachen Grund: Das Wesent­lichste ist, dass wir die Möglichkeit schaffen müssen, auch für Frauen, dass sie in einen Beruf zurückkehren können, aber sehr wohl Zeit haben, sich der Kinder­erzie­hung zu widmen. Das, was wir bereits geschafft haben, ist, dass es eine Pensions­anrechnung gibt und eine entsprechende Krankenversicherung, vor allem in dieser Zeit, wo man sich um die Kinder und um die Familie kümmert, was ein wesentlicher Punkt ist. Ich glaube nur nicht, dass wir im Sinne eines Müttergeldes oder eines Kopfgeldes für den Haushalt etwas schaffen sollten, was in Wirklichkeit nicht der Weg und der Wunsch der Frauen ist. (Beifall bei Bundesräten von SPÖ und Grünen.)

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Kersch­baum, bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin, ich hoffe, Sie haben unser Klatschen jetzt als Lob für Ihre Aussage empfunden. Aber ich komme jetzt zurück zum Kindergeld:

Es ist ja nicht so, dass die tausend Personen, die Sie vorhin angeführt haben, die das Kindergeld bezogen haben und es jetzt zurückzahlen müssen, das absichtlich gemacht haben. In vielen Fällen ist es ja so, dass es einfach nicht anders möglich war oder dass sie es nicht durchschaut haben und dass sie es falsch berechnet haben.

Sehen Sie die Möglichkeit, dass man zumindest diese Berechnung für die Zuverdienst­grenze klarer und einfacher gestaltet?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Ein wesentlicher Punkt, auf den ich hinweisen möchte – und da bedanke ich mich vor


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