BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 25

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allem auch bei der Arbeiterkammer und bei den Gebietskrankenkassen dafür, dass diese eine ganz hervorragende und ausgezeichnete Beratung durchführen –: Wir wer­den uns in der neuen Gesetzesnovelle, die ja auch dem Bundesrat entsprechend zugeleitet werden wird, mit einem neuen Rechner, der online gestellt wird, der Aufgabe einer nochmaligen Vereinfachung dieser Materie stellen. Ich glaube auch – dies vielleicht zu Ihrer Aussage –, jemand, der um 80 000 € über der Zuverdienstgrenze liegt, ist nicht wirklich jemand, bei dem jetzt besondere Ängste hinsichtlich eines sozialen Problems angebracht sind. Und wir haben festgestellt – noch einmal, und das kann ich lückenlos beweisen –, dass die Probleme in erster Linie bei den Fällen der Anträge auf Zuschüsse gelegen sind; bei den Überziehungen beim Kindergeldbezug handelt es sich durch die Bank um sehr wohlhabende Familien.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Zusatzfrage? – Frau Bundesrätin Kemperle, bitte.

 


Bundesrätin Monika Kemperle (SPÖ, Wien): Frau Bundesministerin! Schon wieder ich, aber wenn die Möglichkeit besteht, Fragen zu stellen, dann tue ich es auch. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Na ja, passen auch zusammen. Danke, dass Sie es erwähnen.

Die bis jetzt errechneten Rückforderungen bei Überschreitung der Zuverdienstgrenze betreffen nur die Jahre 2002 und 2003. Die Folgejahre sind überhaupt noch nicht berechnet. Um wenigstens für die Zukunft Rechtssicherheit zu erlangen – und ich weiß, wovon ich rede: wenn ich den § 8 Kinderbetreuungsgeldgesetz heranziehe, denn ich habe lange genug und bei Einführung genau mit diesem zu tun gehabt, dann ist es nur recht und billig, dass für die Rechtssicherheit für die betroffenen BezieherInnen Möglichkeiten geschaffen werden –, meine Frage an Sie:

Wird es den von den Sozialpartnern geforderten verbindlichen – und das ist das Wichtige dabei! – Online-Rechner geben? Und wenn ja: Ab wann können wir damit rechnen?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Vielen Dank für Ihre Anfrage, und glauben Sie mir: Ich freue mich, denn ich möchte ja sehr gern die Inhalte dieses Ressorts für Sie als jene, die die Meinung des Volkes hier vertreten, auch bekannt geben, und daher ist jede Anfrage richtig und gut.

Dieser Online-Rechner ist verbindlich. Er wird mit 1.1.2008 sozusagen im Netz stehen, also mit Gültigkeit des neuen Gesetzes. Das ist ein Teil des neuen Gesetzes. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass sowohl von Seiten der Arbeiter­kammer als auch von Seiten der Gebietskrankenkassen ausgezeichnete Beratungen existieren und dass, noch einmal, hier zwei verschiedene Gruppen – wir sind bereits beim Jahr 2004 – von Überziehern offensichtlich werden:

Beim Überziehen des Kindergeldbezuges, also mit der Zuverdienstgrenze, sind es bis auf wenige Ausnahmen sehr wohlhabende Familien, die einfach zusätzlich einen Ver­such machen. Das ist aber die Minderheit.

Die Mehrheit der Überziehungen sind die Zuschüsse, jener Bereich, wo wir drauf­gekommen sind, dass 5 500 € einfach definitiv zu wenig sind.

Ich sehe meine Aufgabe als Politikerin darin, Fehlentwicklungen gegenzusteuern, indem ich nicht bestehende Gesetze nach eigener Meinung abändere, sondern neue Gesetze anbiete. Und daher glaube ich, die Verdreifachung dieser Zuverdienstgrenze auf 16 200 € wird genau dem Rechnung tragen, was das Problem dieser Mütter dar­stellt.

 


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