BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 26

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Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Herr Bun­desrat Kritzinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Sehr geehrte Frau Ministerin, es geht noch einmal um Härtefälle. Welche Möglichkeiten gibt es, um Härtefälle im Hinblick auf die Rückforderungen von Kinderbetreuungsgeld zu vermeiden?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Danke vielmals für diese Frage, denn das gibt mir die Möglichkeit, diesen „Härtebonus“ einmal auch von meiner Person abzustreifen.

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, mit Vätern und Müttern, die hier überzogen haben, umzugehen. Auf der einen Seite ist es die Gruppe derjenigen, die die Zuver­dienstgrenze um maximal 15 Prozent überschreiten und bei denen diese Über­schreitung unvorhersehbar war, wo man dann auch entsprechend reagieren kann und die Schadensrichtlinien des Bundes, eine ordentliche Gesetzesstruktur also, heran­ziehen kann, die vier Möglichkeiten gibt, nämlich die Möglichkeit einer Ratenzahlung, die Möglichkeit eines teilweisen Verzichtes, eines vollständigen Verzichtes oder einer Stundung dieses Geldes.

Ich selbst habe einen Brief an die österreichischen Gebietskrankenkassen geschrieben und gebeten, mit höchster Sensibilität und unter weitester Ausnutzung dieser Bundes­schadensgrenze die Überziehenden entsprechend zu begutachten und dafür Sorge zu tragen, dass es zu keinen sozialen Härtefällen kommt. Ich bekomme monatlich einen Bericht aus den Krankenkassen und weiß daher auch, dass wir in all jenen Fällen, wo es wirklich zu sozialen Härtefällen gekommen ist, auch die entsprechenden Paragrafen dieser Richtlinien anwenden konnten und dass es in Österreich nicht dazu gekommen ist, dass irgendein Vater, eine Mutter – und in erster Linie geht es für mich halt immer um das Kind – oder irgendein Kind in Österreich unter dieser Rückforderung zu leiden hatte.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wir kommen nun zur 7. Anfrage, und ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Mosbacher, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrätin Maria Mosbacher (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Minister, meine Frage lautet:

1577/M-BR/2007

„Wie weit ist die Umsetzung Ihres Vorhabens für einen bundesweit einheitlichen Jugendschutz gediehen?“

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Die österreichische Bundesverfassung regelt – und Sie alle hier, die Sie in Kenntnis der Materie sind, wissen das –, dass die Angelegenheiten des Jugendschutzes sowohl hinsichtlich der Gesetzgebung als auch hinsichtlich der Vollziehung Ländersache sind. Ich habe mich sehr bemüht, hier in punktuellen Bereichen, vor allem das jugendliche „Komatrinken“ betreffend, eine Vereinheitlichung zwischen den neun Bundesländern herzustellen. Es hat gestern wieder eine der Sitzungen der Länderreferenten statt­gefunden.

Es stellt sich – aber das ist Ihnen allen ja nicht unbekannt, weil das Thema bundes­einheitlicher Jugendschutz nicht erst ein Thema der Frau Bundesministerin Kdolsky ist, sondern ein schon länger existierendes – als nicht ganz einfach heraus, weil natürlich sämtliche Bundesländer auf ihren Jugendschutzbestimmungen bestehen. Aber wir sind


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