BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 31

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dem Bett gefallen – alle Untersuchungen noch einmal! Und da waren nur vier Stockwerke dazwischen.

Ja, genau das ist eines der Ziele: Auf der einen Seite die Bequemlichkeit für den Patienten, auf der anderen Seite natürlich all die Themen, die wir heute schon besprochen haben, zum Beispiel eine Rezeptgebührdeckelung, was natürlich viel einfacher durch diese e-card überprüfbar ist, aber es hat einen ökonomischen Hinter­grund auch, weil ich dadurch zum Beispiel dieses Gesundheitsshopping unterbinden kann.

Ein Patient – und ich weiß noch aus meiner Zeit in Niederösterreich, dass so etwas des Öfteren gemacht worden ist –, der nach einer Rauferei dringend einen Tatbestand braucht, um hier in eine juristische Verhandlungsebene einzudringen, kommt ins erste Spital: Dort erklärt man ihm nachweislich nach entsprechender Röntgenaufnahme, dass er nun einmal keine gebrochene Nase hat, auch wenn man sich noch so bemüht, dieses Röntgen zu interpretieren. Eine halbe Stunde später geht dieser Patient ins nächste niederösterreichische Spital und probiert dort dasselbe. Er besucht insgesamt sechs niederösterreichische Spitäler, und es wird sechs Mal ein Nasenröntgen gemacht, was natürlich auch mit entsprechenden Kosten verbunden ist.

Das wird in Zukunft durch diese e-card verhindert werden, weil derjenige, der die e-card steckt, in dem Moment weiß, dass der betreffende Patient vor einer halben Stunde im anderen Spital war, und es können die entsprechenden Daten angefordert werden.

Ja, das ist einer der Teile. Es ist aber für mich auch die Schnittstelle zwischen dem Spital und dem niedergelassenen Mediziner interessant, der sehr oft Untersuchungen anordnet, die bereits im Spital gemacht worden sind, weil er keinen Zugriff auf diese Befundungen hat, was ich als falsch empfinde, denn wenn wir nicht lernen, miteinander als Ärzte den Patienten zu beurteilen, ihn in den Mittelpunkt zu stellen, und nicht die eigenen Interessen, dann werden wir letztendlich nicht kosteneffizient arbeiten können.

Ich gebe nur immer zu bedenken – und das ist mir wichtig, weil ich gerade mit dem obersten Konsumentenschützer in einem engen Vertrauensverhältnis stehe –, dass wir nie den Datenschutz vernachlässigen dürfen. Wir haben hier eine sehr, sehr wichtige Gesetzesmaterie, und hier wird es vor allem in der Frage: Wer hat Zugriff, in welcher Stufung, auf welche Daten?, in den nächsten Monaten zu einer ganz wesentlichen Diskussion kommen.

Kriminalisierung kann man nie ausschließen – leider! –, aber es sollte so schwierig wie möglich gemacht werden. Und eines muss man den Patientinnen und Patienten natür­lich garantieren: Dass ihre Daten nicht in die falschen Hände kommen. Ich möchte nicht, dass in Österreich jemand eine Versicherung aufgrund einer chronischen Erkrankung nicht bekommt oder jemand eine Arbeitsstelle nicht erhält, weil er eine chronische Krankheit hat. Das müssen wir als Politiker ausschalten, und das ist ein ganz wesentliches Anliegen und Ziel in den nächsten Monaten.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Breiner.

 


Bundesrat Franz Breiner (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Ministerin! Anschließend an Ihre Ausführungen jetzt die Frage: Viele Daten sind natürlich inter­essant, so wie Sie das gesagt haben, aber: Hinterlässt jeder Zugriff auf die Gesund­heitsdaten eine Kennung, ähnlich wie bei EKIS?

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Es gibt den so genannten elektronischen Fingerprint. Im Gegensatz zu einer normalen


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