gierungsparteien gewesen, dass das so vonstatten geht. Dem haben wir auch zugestimmt, weil das meiner Meinung nach der richtige Weg ist, dass all das, was wir im Petitionsausschuss behandeln, letztlich auch den Weg ins Plenum nehmen soll.
Aber bei einem Unselbständigen Antrag, der die Mehrheit bräuchte, um in dieses Haus zu kommen, gibt es die Möglichkeit nach § 32 der Geschäftsordnung, dass drei Bundesräte oder -rätinnen erklären: Wir wollen diesen Minderheitsbericht machen! Und dieser wurde auch mit je einem Vertreter von SPÖ und ÖVP gemacht; da hat Bieringer komplett richtig berichtet.
Unabhängig davon werden wir uns für die Zukunft auch überlegen sollen, uns bei öffentlichen Diskussionen oder bei eigenständigen Selbständigen Anträgen des Bundesrates, wie auch im Nationalrat, à la longue von der Usance zu verabschieden – und das hängt auch mit der Aufwertung des Bundesrates zusammen, wie es etwa der Vorarlberger Landtag beschlossen hat –, dass hier die Diskussion auch mit Regierungsmitgliedern, mit den zuständigen Regierungsmitgliedern möglich ist.
Von der heutigen Diskussion und den Sitzungsunterbrechungen bleibt nun übrig, dass die Dringliche Anfrage in ihrer Fragestellung an sich korrekt wäre, aber derzeit wurde diese Dringliche Anfrage zum Verfassungsdienst wegen der grundsätzlichen Frage der Anwesenheit von Regierungsmitgliedern weitergereicht, und es wird hiezu in nächster Zeit eine schriftliche Stellungnahme geben – das war im Laufe des heutigen Tages nicht möglich.
Somit führen wir diese Debatte nun im Rahmen des Hohen Hauses, und ich darf sogleich mit dem ersten Punkt der unter einem zu verhandelnden Punkte beginnen.
Punkt eins: Bleiberecht. – Sie kennen alle die Diskussion. Und diese Diskussion, die seit Monaten andauert, an der sich weite Teile der Öffentlichkeit beteiligen – egal ob Verfassungsjuristen, ganze Kommunen, die Kirchen des Landes, die politischen Parteien, die Künstler –, hat am Montag Morgen mit einer riesigen Überraschung geendet, nämlich aufseiten der Landeshauptleute: Den Landeshauptleuten war nicht bewusst, dass sie zuständig sind. Sie haben noch in der letzten Landeshauptleutekonferenz eine Zuständigkeit in dieser Frage gefordert, weil diese Fälle, die so quasi im Namen des Landeshauptmannes oder der Landeshauptfrau erledigt wurden, natürlich von den zuständigen Beamten auf der Bezirkshauptmannschaft erledigt wurden.
Nun, in unserem Innenausschuss wurde von sachkundigen Beamten des Innenministeriums noch einmal klargestellt, dass nach dem Fremdenpolizeigesetz in erster Linie der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau zuständig ist und vonseiten des Innenministeriums eine Zustimmung zu dieser Stellungnahme oder zur beabsichtigten Entscheidung des Landeshauptmannes oder der Landeshauptfrau notwendig ist.
Jetzt mag man ein bisschen verwundert sein, dass das trotz großer Beamtenstäbe in den Ländern zu so viel Überraschung geführt hat. Ich habe am Montag in der Früh im „Morgenjournal“ ein Interview eines Landeshauptmannes angehört, und mir kam es so vor, als ob dieser Landeshauptmann überhaupt noch nie davon etwas gehört hat oder darüber irgendeine Information hatte.
Warum wir diese Initiative mit diesem Antrag gestartet haben, hat folgenden Grund – und das ist jetzt wieder im Sinne des Föderalismus –: Sechs Landtage haben beschlossen, dass es ein Bleiberecht gibt; und zwar haben das sechs Landtage beschlossen mit unterschiedlicher Beteiligung dieser beiden hier im Haus großen Regierungsparteien. In Wien hat es beschlossen: die SPÖ gemeinsam mit den Grünen; in Niederösterreich hat es beschlossen: die ÖVP mit der SPÖ und den Grünen; in Oberösterreich hat es beschlossen: die ÖVP mit der SPÖ und den Grünen;
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