BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 90

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aussprechen! –, der abzuarbeiten ist. (Ruf: ... von den Asylanwärtern!) – Nein, Herr Kollege, das weise ich energisch zurück! Wer rechtsstaatliche Möglichkeiten ausübt, der handelt nicht unrecht und lädt keine Schuld auf sich. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir legen allen Wert darauf, dass wir diesen Menschen einerseits Klarheit verschaffen, aber andererseits auch eine Perspektive eröffnen. Und es ist klar: Jemand, der in einer wie prekären Situation auch immer seit einem Jahrzehnt in Österreich lebt, dessen Kinder in Österreich in die Schule gehen, wo Teile der Familie – üblicherweise sind das die Kinder über den Weg der Schule – in hohem Maße angepasst sind, der die Sprache spricht, hier eine Lebensperspektive entwickelt, für den wird es Lösungen geben müssen.

Menschen, für die dieses Land auch ein Stück Heimat geworden ist – bei allen Doppelloyalitäten, die es da sicherlich geben wird –, haben ein Recht darauf, in dieser Situation ernst genommen zu werden. Ja, niemand braucht mit uns darüber zu dis­kutieren, dass das nicht für Rechtsbrecher gilt, die es unter denen auch gibt. Niemand braucht mit uns darüber zu diskutieren, dass man sich das im Einzelfall anschauen muss. Ja, natürlich!

Aber gerade jener humanitäre Aufenthalt ist ein guter Weg, um einmal die Tür einen erfolgversprechenden Spalt aufzumachen, damit sie dann letztlich ganz bei uns ankommen können.

Ich sage schon eines: Wir haben – und das Innenministerium hat – immer wieder zahl­reiche – die Zahlen sind in den letzten Tagen genannt worden, auch in unseren Ausschüssen – humanitäre Aufenthaltsberechtigungen erteilt. Ich sage in aller Be­scheidenheit: Ich habe bei dem Vorgang, der jetzt mit Recht die Öffentlichkeit alarmiert hat, von Seiten des Innenministeriums niemals ganz begriffen, was da eigentlich abläuft. Er unterscheidet sich nicht von anderen Fällen, die durchaus befriedigend gelöst wurden. Ich weiß nicht, wer da beschlossen hat, die ganze Härte des Gesetzes anzuwenden und ein bisschen mehr. Aber auch heute noch ist der konkrete Fall durchaus lösbar.

Die humanitären Rechtsinstrumente, die es gibt und die wir uns gegeben haben – es ist gesatztes Recht, es ist von nirgendwo heruntergefallen, also haben sich die, die es beschlossen haben, auch dabei etwas gedacht, so hoffe ich doch stark, auch in diesem Haus –, bieten die Möglichkeit, den Vater und die kleinen Geschwister nach Österreich zurückzubringen, bieten die Möglichkeit, den in Österreich verbliebenen Familien­ange­hörigen, Mutter und Tochter, das Leben bei uns temporär zu ermöglichen und gegen­über der gesamten Familie eine angemessene Entscheidung zu treffen.

Meine Damen und Herren, bei allem Verständnis dafür, dass Menschen das auch aufregt: Wir sollten die Möglichkeiten, die unser System bietet, dabei nicht außer Acht lassen. Keine Frage, es ist immer eine bessere Lösung möglich. Nicht zufällig haben die Regierungsparteien auch vereinbart, die gesetzlichen Regelungen zu evaluieren. Es ist ein Gesetz, das in seiner Fassung bis heute gilt, relativ neu ist und wo der Erfah­rungsschatz begrenzt ist, zu evaluieren, ob all jene Absichten, die man damit ver­bunden hat, auch tatsächlich eingelöst werden können. Natürlich ist es das, und nichts ist sakrosankt. Wir beschließen fortwährend Novellen zu allen möglichen und unmög­lichen Gesetzen, weil es da einen Anpassungsbedarf gibt. Da kann es keine Tabuzone geben im Bereich des Asylrechtes, wo man nichts anpassen kann, weil das so etwas ganz besonders Einzigartiges ist, was hier beschlossen wurde.

Wir brauchen eine Rechtsnorm, wir brauchen einen Regelungsmechanismus, und wir brauchen das ganze System, von der erstinstanzlichen Entscheidung über den Asyl­gerichtshof, die Befassung von Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof in Grundsatzfällen, aber nicht im Einzelfall, damit hier auch deutlich gemacht wird:


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