BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 92

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Aber trotzdem darf ich doch sagen, dass uns hier Welten trennen, denn ich meine nicht ... (Bundesrat Mag. Himmer: Das ist nicht Thema Ihrer Anfrage!) – Du kannst dich ja zu Wort melden, Kollege Himmer, dann sagst du es bitte hier. (Bundesrat Schennach: Der Himmer will keine Dringliche Anfrage, das stört!)

Die Grünen wollen gerade in diesem „Fall Arigona“ mit einem Augenzwinkern darüber hinwegsehen: Es geht hier nicht um echte Asylwerber – das möchte ich betonen –, die politisch verfolgt sind, die rassistisch verfolgt sind, die also wirklich an Leib und Leben bedroht sind. Das regelt die Genfer Konvention. Von denen reden wir nicht, sondern wir reden von jenen, die sich hier unter Angabe von falschen Tatsachen ein Asylrecht erschwindelt haben. Und da ist Österreich mittlerweile, wie die Zahlen zeigen, ja schon sehr belastet.

In den Jahren 2002 und 2003 war der jährliche Wanderungssaldo, also Zuwanderung minus Abwanderung, 36 000 Personen. In den letzten Jahren ist das auf über 50 000 Personen angestiegen. Das entspricht in etwa der Einwohnerzahl einer Stadt wie St. Pölten.

In Österreich hat es mit Ende August fast 35 000 offene Asylverfahren gegeben. Von Jänner bis Juni 2007 sind fast 6 000 Asylanträge gestellt worden. In Deutschland waren es im selben Zeitraum 8 465, und Deutschland ist doch um ein gutes Stück größer als Österreich. Das heißt, ein Asylwerber kommt in Österreich auf 622 Öster­reicher, in Deutschland auf 3 946 Deutsche. Das heißt, hier haben wir wirklich schon wesentlich mehr getan als alle anderen. Die Zahlen zeigen, die Regierung wird sich weiterhin gerade mit Fragen des Asylmissbrauchs befassen müssen.

Und jetzt wird ein Fall von den Medien und auch von den Grünen herausgegriffen, und da wird jetzt mobil gemacht! Es wird unheimlich auf die Tränendrüsen gedrückt, und natürlich gibt es dann kaum jemanden, der sagt: Das fünfzehnjährige Mädchen tut mir nicht leid. Aber alle vergessen (Bundesrat Mag. Himmer: ... der gemeinsame Antrag?) – ich glaube, du willst es nicht verstehen –, dass 2001 der Vater dieser Familie illegal mittels einer Schlepperbande eingereist ist, seine Familie ebenso illegal nachkommen hat lassen – und jetzt sind alle zutiefst betroffen und sagen: Da muss man doch aus humanitären Gründen ein Bleiberecht geben!

Ja, wie denn jetzt? Ich kann mir ein Bleiberecht ersitzen? Auch wenn es durch alle Instanzen abgelehnt ist, kann ich sagen, ich bleibe so lange hier, bis alle sagen: Es ist so unmenschlich!, und dann darf ich hierbleiben? Das kann nicht die Grundlage eines Rechtsstaates sein, und auch ein oder zwei oder zehn Einzelfälle, die wir im Einzelnen bedauern mögen, können nicht die Grundlage eines Rechtssystems sein. Denn das würde bedeuten, wir machen Tür und Tor auf und sagen: Ihr könnte alle zu uns kommen! Das wollen, glaube ich, in Österreich gerade einmal die Grünen, und damit sind sie, glaube ich, ziemlich alleine. (Bundesrat Schennach: Was wollen wir?) – Kommt alle herein! Sie würden am liebsten – so, wie Sie argumentieren, kann man nur zu diesem Schluss kommen – jedem, der die Grenze überschreitet, legal oder illegal, ein Dauerbleiberecht geben.

Die Asylwerber, auch die Scheinasylwerber, wissen natürlich ganz genau, wie man das macht: Ich bleibe hier lange genug, dann wird es unmenschlich, dann regen sich alle auf! Oder: Ich kriege ein Kind – das haben wir schon beim Kinderbetreuungsgeld debattiert –, oder ich wehre mich laut und kräftig, dann habe ich auch die Medien oder einen Teil der Medien hinter mir.

Dass das in Europa nicht ganz so gesehen wird, das zeigen Beispiele wie Groß­britannien. In Großbritannien ist man schon wesentlich restriktiver geworden, und auch in den skandinavischen Ländern, die sonst immer ein leuchtendes Beispiel für uns darstellen sollen. Dänemark hat sich auch schon davon verabschiedet und sagt: Wir


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