Wie wir heute schon gehört haben, Herr Kollege Breiner, der Staat kann sich nicht erpressen lassen: Wir brauchen nur ein mediengerecht inszeniertes Verfahren, einen guten Anwalt, ein paar Videoaufnahmen – und schwupp, alle illegal in Österreich aufhältigen Asylwerber fallen unter eine Generalamnestie und haben sich das Bleiberecht erschlichen.
Es soll so sein, dass jedes einzelne Schicksal genau angeschaut wird. Dazu stehe ich. Die Verfahren beim Bundesasylsenat dauern nicht umsonst so lange. Es müssen wirklich alle Details geprüft werden, aber – und da gebe ich dem Professor Konecny recht – diese Verfahren dürfen nicht so lange dauern. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, und darauf hat Innenminister Günther Platter bereits reagiert.
Außerdem: Es gibt in Österreich 866 Verfahren, die ein humanitäres Bleiberecht in diesem Jahr manifestiert haben. In bereits 866 Verfahren hat man Humanität walten lassen, aber das sind natürlich alles keine Fälle, die man entsprechend dokumentieren kann. Mit diesen Aktionen des Innenministers kann man selbstverständlich kein politisches Kleingeld verdienen. Das ist eben die Problematik, die wir haben. Bei einigen anderen wird dieses humanitäre Bleiberecht auch möglich sein – wie gesagt, wir prüfen jeden Fall –, bei vielen allerdings nicht. Die Gesetze können nicht einfach ausgehebelt werden, weil wir eben in einem Rechtsstaat leben, Herr Kollege Schennach! Und es wäre schön, wenn Sie das einmal auch entsprechend zur Kenntnis nehmen würden. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)
Zu einigen Maßnahmen. Innenminister Günther Platter hat vor wenigen Tagen zwei konkrete zusätzliche Maßnahmen vorgestellt, die helfen sollen, Härtefälle zu vermeiden. Auch Professor Konecny kann sich irren, das möchte ich hier schon sagen, denn in Sachen Asylgerichtshof hat er sich natürlich zu weit hinausgelehnt. Es wird einen Asylgerichtshof geben. Es dauert lange, da gebe ich ihm recht, aber wir werden noch in diesem Jahr einen entsprechenden Antrag bekommen, dass dieser Asylgerichtshof zum nächsten 1. Juli eingerichtet wird. Und damit wird man dann Sorge tragen, dass die Verfahren kürzer, maximal ein Jahr dauern. Aber bei der Familie Zogaj, Herr Kollege Schennach, hat das Verfahren nur wenige Monate gedauert: Den ersten abgelehnten Asylantrag hatte er nach wenigen Monaten. – Was hat er gemacht? Seine Familie zur Sicherheit ins Land geholt.
Also bitte, bei allem Verständnis! Aber, wie gesagt, Sie können nicht unterscheiden zwischen Asyl und Zuwanderung.
Zweite Maßnahme: Die Landeshauptleute werden bei der Beurteilung von Härtefällen künftig mehr mitbestimmen können. Auch die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die eigentlich die Experten für ihre Gemeindebürger sind, werden miteinbezogen. (Bundesrat Schennach: Das können sie seit 10 Jahren! – Bundesrat Schöls: Nein, nein, stimmt nicht!) Wir werden uns die Situation, Herr Kollege Schennach, in den nächsten Wochen und Monaten genau anschauen, und Sie werden sehen, es wird eine andere Qualität in diese ganze Asylgeschichte kommen. Das kann ich Ihnen von hier aus versichern, Herr Kollege.
Der Kriterienkatalog dafür ist schon formuliert. Die Landeshauptleute können, wie gesagt, diese humanitären Aufenthaltstitel beantragen. Die Letztentscheidung bleibt aber, wie wir gestern auch im Ausschuss gehört haben, beim Minister. Die Landeshauptleute können das beantragen, aber der Minister hat schlussendlich seine Unterschrift darunterzusetzen.
Ich möchte Herrn Professor Konecny noch sagen, weil er glaubt, die ÖVP habe das Ganze verschleppt: Den Kosovo-Krieg gab es schon zu Zeiten des Innenministers Schlögl, obwohl ich sagen muss, dass der Ex-Innenminister Schlögl ein sehr kluger Kopf ist, hat er doch Innenminister Platter ob seiner Vorgangsweise gelobt. Da muss
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