BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 100

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den Beschlüssen ihrer Landtage zu folgen hätten. Es gibt zwar kein gebundenes Mandat ... (Bundesrat Schennach: Nein, ich habe gesagt, in Vorarlberg ...!) – Ich habe es so gehört.

Es gibt kein gebundenes Mandat, aber weil Sie auch den Wiener Landtag und Gemein­derat zitiert haben: Der Antrag der Kolleginnen Vassilakou und Korun, der mit dem Antrag, den Sie eingebracht haben, wortgleich ist, ist vom Wiener Gemeinderat am 27. April 2007 abgelehnt worden. (Bundesrat Dr. Kühnel: Aha! – Bundesrat Schöls: Schau dich an!)

Richtig ist, dass zwei andere Anträge beschlossen wurden, aber dieser Antrag Vassilakou/Korun ist abgelehnt worden. Mich würde das normalerweise nicht hindern, hier dem trotzdem zuzustimmen, obwohl ich das nicht tun werde, aber man muss da schon bei der sachlichen Wahrheit und Wirklichkeit bleiben. (Bundesrat Schennach: Ich habe gar nicht behauptet, dass es dieser Antrag ist!) – Sie haben den Eindruck erweckt, und das ist ungefähr dasselbe, Kollege Schennach. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schennach.) 

Was mich gestern einigermaßen erstaunt hat, ist, dass im Nationalrat eine garstige, um nicht zu sagen, grausliche, jedenfalls eine ungute Debatte abgelaufen ist, wobei sich da zwei Klubobleute besonders hervorgetan haben, hervorgetan im negativen Sinne, und zwar zu einem bitterernsten Thema, wo es um menschliche Schicksale geht. Und am Ende dieser Debatte – das konnte man im Fernsehen sehen – sagte der ehemalige Bundeskanzler Schüssel zu seinem Parteifreund: Jetzt gemma feiern! – Ich weiß nicht, was es da zu feiern gegeben haben soll ob der Diskussion, die hier abgelaufen ist, ob der Art und Weise der Diskussion, wie sie abgelaufen ist, und ob der ungelösten Problematik.

Sagen möchte ich hier schon: Ich bin nicht von vornherein dagegen, dass man über Einzelfälle diskutiert, aber problematisch wird das dort, wo die Gefahr besteht, dass ob der Diskussion zu Einzelfällen viele hunderte, ja tausende Schicksale einfach ver­gessen werden. Es geht um ein grundsätzliches Problem, das man grundsätzlich und menschlich gemeinsam lösen sollte. Das ist es, worauf man hinarbeiten muss.

Richtig ist, dass es da in der Vergangenheit Versäumnisse gegeben hat. Richtig ist, dass es sehr viele, ja tausende Menschen gibt, die während ihres jahrelang dauernden Asylverfahrens in Österreich leben. Und richtig ist, dass bei vielen dieser Menschen am Ende des Tages herauskommen kann, dass kein Asyl gewährt wird. Gut. Das bedeutet aber noch nicht, dass sie sich das Asyl erschleichen wollten; das möchte ich klar sagen. Sie haben aus ihrem Bewusstsein heraus einen Antrag gestellt. Die Unterstel­lung, dass jeder, der einen Antrag gestellt hat und der nachher diesen Antrag nicht stattgegeben bekommt, von vornherein es darauf angelegt hätte, zu betrügen, ist falsch. Das kann man nicht unterstellen. Es mag wohl den einen oder anderen geben, aber man kann das nicht pauschal für alle sagen. Und deswegen gibt es die Frage des humanitären Aufenthaltes und der humanitären Niederlassung, sonst wäre sie ja sinnlos.

Wenn heute argumentiert würde, jeder, der einen Antrag gestellt hat und der diesen Antrag nicht stattgegeben bekommt – und erst dann stellt sich die Frage nach dem humanitären Asyl –, hat das aus böswilligen Gründen gemacht, dann würde doch niemandem humanitäres Asyl gewährt werden. Das kann es nicht sein!

In diesem Jahr sind es bis jetzt 866 Fälle, wo der Innenminister auf Antrag eines Landeshauptmannes eine Bewilligung gegeben hat, und das heißt, zumindest in diesen 866 Fällen ist Böswilligkeit auszuschließen, sonst wäre es nicht bewilligt wor­den. Also kann es pauschal nicht so sein, wie hier manchmal der Eindruck erweckt wird.

 


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