BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 101

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In diesem Zusammenhang, weil immer dieser Anschein erweckt wird, sei gesagt: Das Recht auf humanitären Aufenthalt, das Recht auf humanitäres Asyl ist kein Gnaden­recht, meine Damen und Herren! Es handelt sich dabei nicht um ein Gnadenrecht, sondern es handelt sich dabei um einen Rechtsanspruch, der durch die Entscheidung des Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshofes und durch die Europäische Men­schen­rechtskonvention definiert ist. Das ist mit einer der Gründe, warum man damit sauber umgehen müsste und warum man nach raschen Verfahren versuchen sollte, das dann gut abzuwägen.

Ich selbst habe in diesem Haus eine Petition eingebracht bezüglich einer Familie aus meinem Heimatbezirk Favoriten. Ich bin in Favoriten nach wie vor Kinder- und Jugendbeauftragter durch unsere Frau Bezirksvorsteherin und verbringe daher viel Zeit damit, mit Kindern und Jugendlichen zu reden. Zwei dieser Kinder beziehungsweise Jugendlichen sind an mich herangetreten, die Geschwister Cvitic, die in das Gym­nasium in der Ettenreichgasse gehen. Der Sachverhalt, als wir das eingebracht haben, hat sich so dargestellt, dass diese Familie seit 13 Jahren, jetzt inzwischen seit 14 Jahren, in diesem Land wohnen, dass Anna-Maria Cvitic ein Stipendium der Ber­tels­mann-Stiftung über das Unterrichtsministerium wegen guter Integration bekommen hat. Die Eltern leben seit 13 Jahren hier.

Jetzt gebe ich Folgendes zu: Richtig ist, dass diese kein Asyl gewährt bekommen haben. Das ist noch nicht ganz entschieden, denn bei den Eltern ist das Verfahren noch im Laufen. Aber bei den Kindern ist das der Fall gewesen. Richtig ist, dass diese hervorragend integrierten Menschen in diesem Land sind, und richtig ist, dass das genau die Zielgruppe für humanitären Aufenthalt und für humanitäres Asyl ist.

Ich bin sehr froh gewesen, als wir im Ausschuss die Nachricht erhalten haben, dass für die vier Geschwister das humanitäre Asyl gewährt worden ist. Und ich bin guten Mutes, dass es, für den Fall, dass sie es benötigen, auch für die Eltern gewährt wird – nicht deshalb, weil es ein Gnadenrecht ist, sondern deswegen, weil es der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes, der Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes und Verfassungsgerichtshofes und im Wesentlichen auch dem Sinn der Bestimmung entspricht.

Was in diesem Zusammenhang problematisch ist – und das habe ich nicht gewusst, ich bin da lernfähig gewesen –, ist der Umstand, dass der humanitäre Aufenthalt jedes Jahr neu gewährt werden muss. Das heißt: Jedes Jahr dieselbe Prozedur, immer wieder und immer wieder und immer wieder, obwohl sich am Zustand der Familie Cvitic nichts ändern wird, außer, dass sie sich vielleicht noch besser integrieren und damit noch mehr für den Aufenthalt spricht. Und da orte ich einen gewissen Handlungsbedarf, meine Damen und Herren, und meine, dass wir in solchen Fällen zu einer dauerhaften Lösung, wo dies leichter möglich und besser ist, kommen sollten.

Auf eines möchte ich auch noch in diesem Zusammenhang hinweisen: Der Vertreter des Innenministeriums hat uns gestern mitgeteilt, dass der Innenminister eine mate­rielle Prüfung des Verfahrens nicht vornimmt, sondern dass der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau einen Antrag einbringt. Das Innenministerium schaut nur, ob alle Daten stimmen, und entscheidet dann im Sinne des Landeshauptmannes, wenn alle Daten stimmen.

Ich war ganz erstaunt, und ich habe mir gedacht, das werde ich diesem Gremium nicht vorenthalten. Das gilt nämlich nicht nur für den Landeshauptmann von Oberösterreich, sondern für alle Landeshauptleute. Ich werde das meinem Landeshauptmann sagen. Ich werde sagen: Michael, da müssen wir aufpassen!

Ich rate an, diese Botschaft den Landeshauptleuten weiterzugeben, denn das bedeutet, dass im gegenständlichen Fall in Oberösterreich der oberösterreichische


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