BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 102

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Landeshauptmann schuld ist – hat uns gestern der Vertreter des Innenministeriums mitgeteilt. Denn: Entweder er hat etwas sachlich Falsches dort hingeschickt und bean­tragt, oder das Erhebungsverfahren der Landesbehörde war fehlerhaft. – Ich habe es gar nicht glauben können, aber das ist die Botschaft, die ich gestern erfahren habe, und die wollte ich Ihnen, wie gesagt, hier nicht vorenthalten. (Bundesrätin Roth-Halvax: Danke!)Schon, denn sonst schleichen sich wieder Fehler ein, und der arme Bundesminister muss um Gnade flehen für etwas, wofür er gar nichts kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Zweite, was ich Ihnen sagen wollte, ist Folgendes, und da muss man ein bisschen aufpassen: Meine Fraktion hat einen Entschließungsantrag eingebracht, den wir beim nächsten Mal sicher behandeln werden. Und den Hinweis möchte ich mir nicht ersparen: Es ist schon so, dass es eine gängige Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes gibt, dass es bei langem Aufenthalt zu einer Aufenthaltsverfestigung und damit zu einem automatischen Bleiberecht kommt. (Bundesrat Schennach: So ist es!) Und gerüchteweise höre ich, dass es sich um einen Zeitraum von fünf Jahren handelt.

Es kann leicht sein, dass sich die Frage von Bleiberechten bei Verfahren, die älter als fünf Jahre oder sieben Jahre sind, wie es der Herr Bundespräsident heute fordert, zukünftig automatisch regeln wird, weil ein Nichteinhalten dieser Bestimmung den europäischen Rechtsnormen widerspricht.

Das heißt jetzt nicht, dass ich hier blauäugig und blind eine Amnestie fordere, sondern ich fordere nur eines: dass der Innenminister hergehen möge, möglichst rasch die Verfahren, die lange zurückliegen, aufrollen und prüfen möge und möglichst rasch eine Klärung herbeiführen und das endlich tun möge, was eigentlich schon lange ausge­macht ist, nämlich, wie ich es heute gehört habe – die Kunde höre ich wohl!, und ich freue mich dann, wenn es so weit ist –, den Asylgerichtshof einzuführen, weil ein gut Teil der Probleme, die wir haben, ein gut Teil der Emotionalität und ein gut Teil der Debatte darauf zurückzuführen sind, dass der Spruch „Pacta sunt servanda“ damals nicht eingehalten worden ist. Und davon kann man ihn nicht freisprechen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

15.46


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum.

 


15.46.42

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Professor Konecny, ich gebe Ihnen recht, wenn Sie sagen, dass es ganz besonders wichtig ist, die Verfahren zu verkür­zen, aber es besteht momentan eine dringliche Lage, und ich denke, jetzt damit zu kommen, dass die Verfahren kürzer werden müssen, wird den Zogajs und sonstigen Asylwerbern nicht weiterhelfen. Es braucht für diese Fälle jetzt eine Entscheidung!

Ich persönlich muss sagen: Ich war selten so emotional bei einem Thema drauf wie in diesem Fall. Das, was man hier gelesen hat, die Aussage des Herrn Ministers Platter zur 15-Jährigen, der Staat lasse sich nicht erpressen, hat mich emotional enorm ergrif­fen. Denn: Ich bin auch Mutter, und wenn mein Sohn mich erpresst oder auch nicht erpresst, wie auch immer man das bezeichnen möchte, dann reagiere ich anders. Und ich finde es wirklich eines Ministers unwürdig, mit solch einer Aussage an die Medien zu gehen. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Kollege Florianschütz hat zuvor gesagt, wir haben es hier mit einem grund­sätzlichen Problem zu tun, das man grundsätzlich angehen muss. Auch ich bin dieser Meinung. Diese Aussage ist sicher zu unterstreichen. Auch ich möchte mich verwahren gegen Aussagen wie die, dass man sich das Bleiberecht erschleichen wolle und dass


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