BundesratStenographisches Protokoll748. Sitzung / Seite 111

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bar war – ein Problem für jede Schule. So sorgte ich dafür, dass wir Hilfe bekamen, dass wir die Betreuungslehrerin einschalteten, dass wir mit ihm sprachen. (Bundesrat Schimböck: Wie haben Sie als Pädagoge jetzt gesagt? – „Beherrschbar“? Sie wollen den Schüler „beherrschen“? Oder habe ich mich verhört?) – Der Schüler war un­beherrscht, ist die richtige Formulierung. Danke, so war es nicht  (Bundesrat Schimböck: Das ist auch nicht richtig!) Wir nahmen uns des Falles an, und mit der Zeit begann der Schüler zu erzählen, was er erlebt hatte. Und ich sage Ihnen, das hätte gereicht für alles Schlechte, was hier im Bundesrat zusammen an schlechten Erfahrungen sitzt.

Dieser Schüler hat den Krieg in einem Keller überlebt, hat erlebt, dass seine Schule zerbombt wurde; das war übrigens sein letzter Schultag. Der Vater hat ihn dann nicht mehr gehen lassen. Dieser Bub hat erlebt, wie Familienmitglieder erschossen wur­den – und dieser Schüler war daher schwer traumatisiert. Und damit, dass dieser Bub endlich über all das sprechen konnte, löste sich seine Widerborstigkeit. Er fand Freunde, er lernte ordentlich – bis heuer. Die Geschichte dahinter ist, dass es einen Asylantrag gibt. Dieser wurde in erster Instanz abgelehnt; das Verfahren ist in der zweiten Runde – und das seit 2002. Ich habe mich gestern noch beim Rechtsanwalt darüber erkundigt, weil ich das einfach nicht glauben konnte.

Warum ich Ihnen diesen Fall jetzt zur Kenntnis bringe: Ich werde mich dieses Falles annehmen, denn der interessiert mich, und zwar inhaltlich und menschlich. Ich denke mir, wenn Menschen fünf Jahre lang bei uns leben und wenn ohne deren eigenes Verschulden das Verfahren verschleppt wird – bis Ende nie, hätte ich jetzt bald gesagt –, wenn die Kinder dadurch bedroht sind und sich bedroht fühlen, haben diese Menschen zurzeit keine Aussicht auf eine positive Entwicklung, und zwar nicht nur nicht für die nächsten Monate, sondern für ihr ganzes Leben nicht. Und wenn dieser Schüler dieses Schuljahr versäumt, dann kann es auch sein, dass seine ganze Berufslaufbahn zum Großteil von dem abhängt, was er jetzt im Unverstand, in der Sorge beziehungsweise in der Angst nicht zuwege bringt.

Ich bin der Überzeugung: Wenn wir etwas aus diesem Fall Zogaj lernen, wenn wir uns etwas zu Herzen nehmen, so kann das doch nur sein, dass wir dringlichst solche geradezu unglaublichen Verfahrenslängen beenden und alles dazu tun, dass auch die Menschenrechte eingehalten werden. Irgendwann ist es dann auch ein Recht – und ich denke, fünf Jahre sind wirklich genug –, dass jemand in einem Land bleibt, wenn es dieser Staat nicht schafft, in dieser Zeit Recht zu sprechen.

Meine Damen und Herren, ich werde Ihnen berichten, wie dieser Fall ausgegangen ist. Und ich werde mich bemühen, da eine menschliche Lösung herbeizuführen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

16.33


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist damit geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Die Abstimmung über den gegenständlichen Entschließungsantrag beziehungsweise die gegenständlichen Petitionen erfolgt getrennt.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Entschließungsantrag 160/A(E)-BR/2007 der Bundesräte Stefan Schennach, Kolleginnen und Kollegen betreffend rechtsstaatliche Möglichkeit zum Verbleib integrierter Personen.

 


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