BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 37

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Man nimmt das Gesamteinkommen und schaut sich an, wie viele Leute davon leben müssen, und besteuert die Leute nicht so, als ob sie keine Kinder hätten.

Ein weiterer Kritikpunkt ist der Zuschuss. Der Zuschuss ist zwar jetzt in der Bemessung ordentlich erhöht worden, das stimmt, was aber daran schlecht ist, ist die Bezeichnung. Man kann glauben, es ist ein Zuschuss, weil man zu wenig Geld hat. In Wirklichkeit handelt es sich ja dabei um einen zinsenlosen Kredit, der ja auch wieder rückzahlbar ist, und man sollte das Kind auch beim Namen nennen. Man soll sagen, der heißt Familienkredit, und damit ist auch klar, dass das wieder zurückbezahlt werden muss – irgendwann, in irgendeiner Form. Aber unter Zuschuss versteht man normalerweise eine Leistung, die man nicht mehr zurückzahlen muss.

Die Gefahr, dass dann Familien unwissentlich – denn so genau schauen sich die Leute die Sache nicht an – wieder in Not geraten, muss gerade bei einer Partei wie der ÖVP, die sich ja Familienpartei nennt, nun wirklich nicht sein. Da Sie von der ÖVP die Ministerin stellen, appelliere ich auch an Sie: Nennen Sie das Kind beim Namen und sagen Sie, was es wirklich ist.

Insgesamt muss man – und da sind wir uns ja, glaube ich, alle einig – die Familien ideell unterstützen, aber man muss sie auch finanziell unterstützen. Ich meine aller­dings, dass das aufgrund dessen, was ich schon kritisiert habe, mit dieser Novelle nicht passiert, daher werde ich dieser Novelle nicht zustimmen.

10.47


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Hladny. – Bitte.

 


10.47.40

Bundesrätin Waltraut Hladny (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Mit der Neuregelung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes wird eine wesentliche Verbesserung bezüglich der Wahlmöglichkeit für Mütter und Väter erzielt. Diese Verbesserung für Familien in unse­rem Land soll mit 1. Jänner 2008 in Kraft treten und die Möglichkeit bieten, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen.

Ein wichtiger Hinweis ist, dass beim Kinderbetreuungsgeld von einer Größenordnung von 920 Millionen € die Rede ist. Es wäre schön, hätten wir mehr finanzielle Mittel zur Verfügung, aber der Familienlastenausgleichsfonds, der von der vorhergehenden Regierung völlig leer übergeben wurde, lässt weitere Möglichkeiten derzeit nicht zu.

Gerade AlleinerzieherInnen brauchen flexible Wahlmöglichkeiten, und die Punkte leist­bare Kinderbetreuungsangebote und familiengerechte Arbeitszeiten müssen dabei eine Rolle spielen. Es bleibt zu hoffen, dass die vom Bund vorgesehenen Mittel für Kinderbetreuungseinrichtungen und Tagesmütter auch für die Gemeinden reichen, damit auch im ländlichen Raum eine tatsächliche Wahlmöglichkeit gegeben ist.

Im Großen und Ganzen kann man aber sagen, dass mit dem neuen Kinderbetreuungs­geldgesetz und dem Karenzgeldgesetz ein gutes Angebot für die Familien, besonders aber für die Frauen in Österreich vorliegt. (Beifall bei der SPÖ.)

10.49


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Schennach. – Bitte.

 


10.50.01

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kollegin Gansterer, Ihre Kritik und Ihren Vorschlag einer Veränderung finde ich sehr richtig. Wenn die ÖVP bereit ist – nachdem die beiden zuständigen Ministerinnen für diesen Entwurf sehr lange Zeit benötigt


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