BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 57

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denn über die Schwarzarbeit ...?) – Da gebe ich Ihnen wiederum Recht. Ich habe die Wirtschaft hier nicht explizit angegriffen, das muss ich auch feststellen. Da sind wir uns einig, dass wir dies nicht zulassen wollen, und ich denke ... (Ruf bei der ÖVP: Ich denke, dass die Zeit um ist!) – Das mag schon sein. Sie haben auch häufig versucht, mich zu unterbrechen.

Der Gesetzesvorschlag, der zu diesem Thema gemacht wurde, ist nicht nur unvoll­ständig. Er beruht auf Intoleranz und wird die menschenunwürdigen Bedingungen für viele fortsetzen. Dies wollen wir nicht unterstützen. (Beifall bei den Grünen.)

12.06


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Mag. Klug.– Bitte.

 


12.06.54

Bundesrat Mag. Gerald Klug (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden uns seitens der SPÖ-Fraktion bemühen, zu diesem Tagesordnungspunkt wieder in den Hafen der Seriosität zurückzukehren.

Nachdem wir allerdings schon im Ausschuss gemerkt haben, dass es offensichtlich möglich ist, eine Novellierung zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz einerseits und andererseits zum Ausländerbeschäftigungsgesetz auch dazu zu nutzen, kurz eine beachtliche allgemeine Facharbeitermangel-Debatte gemeinsam zu führen, erlauben Sie mir – da es doch in mittelbarem Zusammenhang damit steht –, zu Beginn auf ein meines Erachtens sehr, sehr bedeutsames Sozialpartnerpapier aufmerksam zu machen. (Der Redner hält eine Broschüre in die Höhe.)

Es trägt den Titel „Arbeitsmarkt – Zukunft 2010“, und nach erster Durchsicht sind wir gemeinsam zu der Auffassung gelangt, dass es sich dabei um ein sehr, sehr beachtliches gemeinsames Papier handelt und wir auch guter Hoffnung sind, dass dieses – wie schon so viele andere in dieser neuen Legislaturperiode – bald inhaltlich zu hundert Prozent zu einer Umsetzung gelangt, weil es sich im Wesentlichen mit sehr vielen aktuellen arbeitsmarktpolitischen Fragen auseinandersetzt, nicht nur auf der nationalen Ebene, sondern auch auf der europäischen Ebene, und dabei auch die sogenannten Übergangsfristen der EU-Osterweiterung nicht außer Acht lässt.

Nach diesen allgemeinen Einleitungssätzen und einer kurzen Werbung für ein sehr, sehr beachtliches gemeinsames Paket erlauben Sie mir, in der gebotenen Kürze die drei wesentlichen Eckpunkte der anstehenden Novellierung anzusprechen. Es ist nicht ganz einfach, aber wir sind schon froh – ich darf das auch ganz deutlich sagen –, dass es zum Thema subsidiär Schutzberechtigte gelungen ist, in den Nachberatungen auch zu seriösen Zahlen zu gelangen. Ich glaube, dass man realistischerweise von letztlich 800 bis rund 1 000 Betroffenen sprechen kann.

Der Punkt ist – und insofern ist es zum Teil auch unverständlich, warum die Grünen nicht mitgehen können –, dass man dann, wenn wir schon aufgrund des Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention eine gewisse europäische menschliche Verpflichtung eingegangen sind und Personen in Österreich aufhältig haben, diesen unter seriösen und guten Bedingungen auch einen Zugang zum legalen Arbeitsmarkt verschaffen soll.

Ich glaube, dass das nicht nur aus der menschlichen Komponente, sondern auch arbeitsmarktpolitisch und sozialpolitisch ein vernünftiger Zugang ist, weil wir ohnedies wissen, dass es für diese Personen häufig schwierig ist, nach diesem Jahr überhaupt in ihr Herkunftsland zurückkommen zu können.

 


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