BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 58

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Zum zweiten Punkt möchte ich doch noch einmal kurz die Kritik im Bereich der ForscherInnen und WissenschafterInnen aufrechterhalten, die wir auch im Anschuss angesprochen haben: Wir hätten gerne eine Legaldefinition im Gesetz gehabt. Richtig ist, dass wir eine Definition dazu in der Richtlinie vorfinden; allerdings – wie wir öster­reichisch so schön sagen – lesen wir diese Dinge auch gerne im nationalen Recht, und zwar insbesondere deshalb, weil wir diesen Bereich jetzt auch für private Einrichtungen öffnen. Ich sage es ganz deutlich: Nicht jede höher qualifizierte Tätigkeit ist gleich eine Forschungstätigkeit. Insofern gibt es da von uns eine leichte Kritik; in dem Bereich hätten wir gerne Näheres und Deutlicheres geregelt.

Der letzte Punkt, auf den ich ganz kurz eingehen möchte, ist die Hauptschwierigkeit, und deshalb meine ich, den Hafen der Seriosität wieder ansteuern zu wollen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie wissen, wir haben mit den einschlägigen Normen im Ausländerbeschäftigungsgesetz ein europarechtliches Problem gehabt, und daher stand auch diese Novellierung an. Wir haben jetzt eine gefunden. Der Kompromiss war mühevoll; er ist trotzdem gelungen, letztlich auch durch einen gemeinsamen Abände­rungs­antrag von SPÖ und ÖVP in der ersten gesetzgebenden Körperschaft des Bundes. Dass der Europäische Gerichtshof bei der Entsendung von Drittstaats­ange­hörigen auf den inländischen Arbeitsmarkt lediglich eine dauerhafte und recht­mäßige Beschäftigung voraussetzt, hätte unseres Erachtens auch dazu führen können, dass man gegenüber der Europäischen Union eine etwas mutigere Lösung als die derzeitige Regelung hätte finden können.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte aber auf alle Fälle die charmante Anwesen­heit unserer Frau Staatssekretärin nutzen und die Gelegenheit nicht vorbeigehen lassen, um doch zu diesem Tagesordnungspunkt vielleicht kurz zu einem Gedanken anzuregen. Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, aus unserer Sicht wäre es zweckmäßig und sinnvoll, nicht nur aus wirtschaftspolitischen, sondern auch aus nationalen und sozialpolitischen Überlegungen für Österreich drei wesentliche Punkte in Zukunft verstärkt ins Auge zu fassen.

Der Punkt eins wäre, eine europäische Initiative anzuregen, um zum viel strapazierten Art. 49 EG-Vertrag ein Sekundärrecht anzustreben – da könnten die Bemühungen durchaus von Österreich ausgehen –, ein Sekundärrecht möglichst bald anzustreben, weil wir sonst befürchten müssen, dass durch die Judikatur des Europäischen Gerichtshofes dieser Art. 49 – ich möchte unter Anführungszeichen sagen – „ausge­höhlt“ wird.

Die zweite Initiative – und da weiß ich mich schon kraft Ihrer Herkunft in guten Händen – ist folgende: Wir werden auch auf nationaler Ebene eine gemeinsame Anstrengung im Bereich der Lohnkontrolle und des Lohndumpings dringend brauchen, sehr geehrte Damen und Herren, weil wir bestimmt eines nicht wollen: Wir wollen keine Drittstaatsangehörigen über eine eigenartige Konstruktion in Norditalien zu einem Stundenlohn von 1,30 € oder 1,70 € in der Obersteiermark beschäftigt haben. Ich glaube, das ist sozialpolitisch kein sehr erstrebenswertes Ziel. Diese Beispiele hat es gegeben, und wir möchten ja wohl auch keinesfalls neue gesetzliche Regelungen schaffen, wodurch zum Beispiel der hervorragende Metallarbeiterabschluss, der jüngst den Arbeitern und den Angestellten in der Metallindustrie gemeinsam gelungen ist, von vornherein torpediert wird.

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, als letzter Punkt wären unseres Erachtens wett­bewerbsrechtliche Normierungen zweckmäßig, um den unlauteren Wettbewerb gerade auf diesem Gebiet zu vermeiden. Ich befürchte und hoffe auch gleichzeitig, dass wir in diesem Bereich um Schadenersatzansprüche und Verbandsklagen nicht herumkom­men werden.

 


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