BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 62

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noch haben, und wenn Sie die internationale Berichterstattung verfolgen, dann wissen Sie auch, dass sich durch den wirtschaftlichen Aufschwung in Deutschland auch dort bereits die ersten Probleme im Facharbeitersektor stellen.

Ich habe mich aber auch zu Wort gemeldet, um die Verlängerungsmöglichkeit für die landwirtschaftlichen Saisonniers positiv zu würdigen, die aus den Erfahrungen der letzten Jahre resultiert. Die Ernte ist nun einmal nicht gesetzlich zu regeln, daher gilt es auch hier, Flexibilität einzuführen. Wenn ein landwirtschaftlicher Erntehelfer bereits drei Saisonen hinter sich hat, besteht jetzt die Möglichkeit, ihm seine Beschäftigungs­bewilligung von sechs auf neun Monate zu verlängern. Das wird unserer Landwirt­schaft helfen. Als Touristiker kann ich das nur befürworten, denn wir wollen unseren Gästen auch in Zukunft Qualitätsprodukte aus der Landwirtschaft anbieten können.

In diesem Sinne halten wir diesen Gesetzesbeschluss für einen weiteren Schritt in die richtige Richtung, und natürlich findet er unsere Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

12.27


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Staatssekretärin Marek, Sie haben das Wort. – Bitte.

 


12.27.25

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Christine Marek: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu ein paar Punkten, die in der laufenden Debatte aufgeworfen wurden, möchte ich Stellung nehmen. Meine Damen und Herren von den Grünen! Es ist eben auch die Frage, ob nicht 30 Prozent besser sind als 0 Prozent und da nicht vielleicht eine Zustimmung zu überlegen wäre.

Herr Bundesrat Breiner hat mehrfach Punkte kritisiert, die wir genau jetzt korrigieren beziehungsweise verbessern. Gerade deswegen kann ich auch so manches nicht nach­vollziehen. Sie haben die unzumutbare, jährlich erneute Antragstellung ange­sprochen. Wenn Sie sich das Gesetz angesehen haben, ist hier ein sehr unprob­lematischer Wechsel zwischen dem Niederlassungs- und dem Aufenthaltsgesetz nach freier Wahl, wie es die Forscherinnen und Forscher selber wünschen, vorgesehen. Genau das, was Sie kritisiert haben, tun wir also hier mit diesem Gesetz und bieten unproblematische und unbürokratische Möglichkeiten für die Forscherinnen und Forscher und ihre Familienmitglieder. Ich denke, genau darum geht es, nämlich Österreich als Arbeits- und Forschungsstandort entsprechend attraktiver zu machen.

Herr Bundesrat Klug hat die Problematik der Definition der Forscher angesprochen. Derzeit gibt es bereits einen Erlass. Wir orientieren uns momentan am Univer­sitätsgesetz, aber hiezu tagt bereits eine Arbeitsgruppe im BMWA, von der genau definiert wird, was diese Forschertätigkeit genau umfasst, wie Sie das auch ange­sprochen haben, natürlich im Bereich der Privatwirtschaft, in den Unternehmen, und auch, wie man das exekutieren beziehungsweise kontrollieren und nachvollziehen kann. Ich denke, dass wir hier durchaus auf einem guten Weg sind. Ihre Anregungen nehme ich gerne mit.

Zu den Maßnahmen gegen Lohndumping: Die Fälle sind uns bekannt, auch der Fall, den Sie angesprochen haben. Hier gibt es bereits sehr intensive Gespräche mit den Sozialpartnern, wo wir im gemeinsamen Bemühen – und da kann ich gerade aufgrund meiner Herkunft, wie Sie sagen, nur bestätigen, dass es mir natürlich ein besonders Anliegen ist – Lohndumping auf jeden Fall unterbinden und entsprechend hier keine Hintertürchen offen lassen wollen.

Herr Bundesrat Klug, der Facharbeitermangel, das haben Sie angesprochen, ist natür­lich – und auch das ist unser vorrangiges Anliegen – in erster Linie aus eigenem Potential zu decken. All das ist unser vorrangiges Anliegen. Auch im Metallerbereich –


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