BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 98

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Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Ich darf nachträglich Frau Staatssekretärin Christa Kranzl herzlich hier begrüßen.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Preineder. Ich erteile es ihm.

 


14.46.20

Bundesrat Martin Preineder (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Mitglieder des Bundesrates! Ich glaube, und das ist auch unbestritten gewesen, dass die Änderung zum Patentrechtsgesetz in ihrer Breite durchaus eine positive Auswirkung hat.

Herr Kollege Breiner, ein paar Antworten auf Ihre Frage. Es steht mir nicht zu, Sie als Lehrenden zu belehren, aber vielleicht ein paar Erfahrungsberichte aus der Praxis.

Saatgut wieder zu verwenden ist in der Landwirtschaft – und ich selbst bin Biobauer – kein Problem, das darf erfolgen und wird auch gemacht. Das ist gesetzlich erlaubt und mit keinerlei Barrieren behaftet. Der einzige Hemmschuh dabei ist, dass es nicht weiterverkauft werden darf, ohne dass der Lizenzinhaber etwas dafür erhält, aber er hat ja auch die Kosten der Sortenentwicklung gehabt. Das zum Thema Saatgut.

Zum zweiten Thema: Es wird kein Patent auf Leben entwickelt, sondern eben auf eine Sorte, die gezüchtet wurde.

Im Bereich der Gentechnik und der Gentechnikfreiheit ist man sich in Österreich auf breiter Ebene einig, und mit dem Koexistenzgesetz ist, soweit es uns die europäische Gesetzeslage erlaubt, gewährleistet, dass gentechnisch verändertes Saatgut, dass gentechnisch veränderte Pflanzen nicht ausgesät werden, und das hat bisher auch funktioniert. Gerade Österreich ist hier Vorreiter, und Minister Pröll versucht es immer wieder, diese Meinung auf europäischer Ebene zu vertreten. Und wenn die „Kleine Zeitung“ heute titelt: Der Damm gegen Genmais zerbröckelt, dann ist das deshalb, weil in der Europäischen Union eine breitere Meinung besteht, dass Gentechnik verstärkt angewendet werden soll – nicht in Österreich und auch nicht seitens der Land­wirtschaft.

Grundsätzlich glaube ich, dass diese Veränderungen im Patentgesetz durchaus positiv zu bewerten sind, vor allem dort, wo es um den Bereich zum Schutz der geo­graphi­schen Herkunft geht, zum Schutz der Ursprungsbezeichnungen, weil es den öster­reichischen Weg der Landwirtschaft stärkt, unterstützt und absichert, wenn regionale Produkte auch als solche geschützt werden dürfen und einen höheren Schutz genießen, ob das jetzt das Weinviertler Wild ist, der Waldviertler Karpfen, der Marchfeld-Spargel, die Wachauer Marille, das steirische Kernöl. Wir können viele solche Produkte, die Regionsbezug haben, aufzählen. Aus meiner Gegend sei erwähnt der Apfelmost aus der Buckligen Welt oder das Schneeberglandrind.

Diese Genussregionen, wovon es mittlerweile an die 90 in Österreich gibt, auch entsprechend abzusichern, auch dazu dient dieser Vorschlag, weil Lebensmittel mit Herkunft die Regionen stärken und somit auch einen Beitrag zum Klimaschutz liefern. „So schmeckt Niederösterreich“ ist auch ein Thema, das uns in Niederösterreich mit den regionalen Produkten verbindet. Mir schmeckt dieser Gesetzentwurf. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

14.49


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Kranzl. Ich erteile es ihr.

 


14.49.50

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Christa Kranzl: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte eine Klar-


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