BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 104

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Herren des Bundesrates! Es fügt sich gut, dass ich nach meinem Kollegen Molzbichler reden darf, wir verstehen uns nämlich immer sehr gut, aber wenn man gegenseitig bezüglich Verantwortlichkeit in der Politik etwas ausrichten will, dann macht man es hier. Wir haben aber die Gelegenheit daheim, und wir nützen das: du bei deinen Leuten und ich bei meinen Leuten, und so soll es auch bleiben, denn wir in Kärnten halten natürlich schon zusammen. (Allgemeine Heiterkeit.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die ASFINAG wurde 1982 mit einer be­stimmten Überlegung gegründet: Die Überlegung im Jahre 1982 war, die ganze Ver­antwortlichkeit für die Entwicklung des Verkehrsaufkommens zu bündeln. Die Bun­desregierung, und zwar SPÖ und ÖVP, hat sich damals Gedanken gemacht: Wie könnte man die ganze Problematik im Straßenbau einer besseren Lösung zuführen? Und da hat man die ASFINAG gegründet.

Die ASFINAG ist eine Gesellschaft des Bundes. Seit 1997 wurden die Aufgaben für die ASFINAG erweitert. Die ASFINAG hat auch mit allen Bundesländern einen Vertrag: Jeder Landeshauptmann muss unterschreiben und hat damit auch ein Mitspracherecht in bestimmten Bereichen des Straßenausbaues.

Die Aufgabe der ASFINAG ist der Betrieb und die Erhaltung von Autobahnen und Schnellstraßen, Kernaufgabe ist aber der Bau, der Betrieb, die Maut und die Telematik. Und letztere Aufgabe, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird sich in Zukunft wesentlich verschärfen, das können wir feststellen, jeder von uns.

Wenn ich nach Wien fahre, fahre ich 300 Kilometer: Also, was sich da teilweise schon jetzt auf der Autobahn, auf der Autostraße abspielt!? – Ein kleiner Unfall, und es steht alles, eine Stunde bis zu zwei Stunden! Und das wird so weitergehen und das wird sich noch wesentlich verschärfen. (Ruf bei der ÖVP: ... 160 km/h!)

Die ASFINAG finanziert ihre Leistungen aus folgenden jährlichen Einnahmen: Pkw-Maut 310 Millionen €, Road-Pricing 825 Millionen € und Sondermaut 115 Millionen €, das heißt also, wir haben Einnahmen von 1,250 Milliarden €.

Für die Aufgaben des fließenden Verkehrs hat die ASFINAG weitere Mitarbeiter ange­stellt, und zwar 150 Mitarbeiter, die die Aufgabe haben, dass der fließende Verkehr reibungslos weitergehen kann.

Ein Kriterium für die Bemautung ist aber, dass die Straße bestimmte Kriterien erfüllen muss: Die Fahrbahnen müssen getrennt sein, keine Kreuzungen im höher gelegenen Bereich. Straßen und Schienen oder Gehwege dürfen die Straße nicht kreuzen. – Nun haben wir in Kärnten ein Problem mit dem neuen Gesetz, und zwar: Das neue Gesetz wurde angewandt zwischen der Landeshauptstadt Klagenfurt und der alten Landes­hauptstadt St. Veit, wo man eine bestehende Schnellstraße bemautet, die ganzen Anbindungen und Abzweigungen der Straße sperrt und die Bevölkerung und die Wirtschaft dadurch große Nachteile haben.

Diese Nachteile lassen sich mit jährlich 2,1 Millionen € beziffern, weswegen wir der Meinung sind, dass hier nicht verantwortungsvoll umgegangen wurde und wir daher das Gesetz ablehnen! (Bundesrat Molzbichler: Von Dörfler und Reichhold!)

In Kärnten haben folgende Straßenzüge aufgrund des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 die Kriterien einer Bemautung: Die A 10, die Tauern Autobahn, die A 2, die Süd Autobahn, und die A 11, die Karawanken Autobahn. Leider sieht aber – und hier kommt das Problem – die neue Wegekostenrichtlinie sieht vor, dass auch auf nicht transeuropäischen Straßennetzen Maut eingehoben werden kann, wenn eine Ausweichstraße vorhanden ist. – Diese neue Regelung trifft in Kärnten auf die B 317, die Friesacher Bundesstraße, zu, und da gibt es bereits das Problem, das ich geschildert habe.

 


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