BundesratStenographisches Protokoll749. Sitzung / Seite 119

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Tiefgarage 32 € zahle, dann kann ich 38 € für eine Seilbahnkarte, mit der ich 150 Liftanlagen acht Stunden lang benützen kann, durchaus für einen adäquaten Preis ansehen. (Bundesrätin Kerschbaum: 150 Liftanlagen, wo gibt es das schon?) Mich fragt in Wien eigentlich auch niemand, ob ich mir das leisten kann oder nicht. Auch in diesem Zusammenhang sind Angebot und Nachfrage wichtig.

127 Millionen € wurden heuer in Beschneiungsanlagen investiert – ein wesentlicher Faktor, der garantiert, dass es auch in der kommenden Wintersaison hoffentlich zu den nötigen positiven betrieblichen Ergebnissen kommen wird – und 130 Millionen € in den Neu- und Ausbau von Pisten, Gastronomiebetrieben und die Neuanschaffung von Pistengeräten. Meine Damen und Herren! Die österreichische Seilbahnwirtschaft ist gerüstet für den nächsten Winter, und wir gehören zu den modernsten Branchen in Europa. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

16.09


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Frau Staatssekretärin Kranzl. – Bitte.

 


16.09.46

Staatssekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Christa Kranzl: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Ich kann Ihnen versichern, dass das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Tech­nologie sicherlich keinem Antrag zugestimmt hätte, der die Sicherheit der Gäste von Seilbahnen, Liftanlagen und so weiter gefährdet hätte. Sie haben es angesprochen, in den Mund genommen: Wir alle können uns an dieses furchtbare Unglück von Kaprun erinnern, und wir wollen selbstverständlich und müssen auch alles tun, damit so etwas nicht wieder vorkommen kann.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass der Antrag auch Punkte enthalten hat, die gestrichen worden sind, weil wir gesagt haben, dass damit unter Umständen tatsächlich eine Verschlechterung eintreten könnte. Diese Punkte befinden sich nicht mehr in diesem Gesetz.

Fairerweise muss man aber auch sagen: Alle reden von Verwaltungsvereinfachung, und das ist ein Best-Practice-Beispiel dafür, dass man nämlich bei bestimmten Vorhaben, die einfach sehr minimal sind, nicht unbedingt ein Genehmigungsverfahren braucht, wenn es etwa nur um den Einbau eines WC geht. Das ist bei den genehmigungsfreien Vorhaben auch enthalten. Für strenge Erstkonzessions-, Erstbau­ge­neh­migungsbewilligungen ist aber selbstverständlich weiterhin das Ministerium zuständig. Das heißt: Die Grundvoraussetzung liegt vor, aber ich meine, dass für den Fall, dass Adaptierungen und Umbauarbeiten nötig sind, diese Zuständigkeits­verän­derung Richtung Länder durchaus Sinn macht.

Frau Kollegin Kerschbaum! Ja, die Beanstandungen durch das Arbeitsinspektorat, die Sie angeführt haben, hat es gegeben. Persönlich sage ich, dass hier auch eindeutig Regelungen, die Arbeitnehmer betreffen, verletzt wurden. Daraus kann man aber keinen Schluss auf die Sicherheit der Anlagen ziehen, sondern das waren leider Gottes tatsächlich Verletzungen, die die Mitarbeiter betroffen haben.

Ihre Kritik, dass das keinem ordentlichen Begutachtungsverfahren unterzogen wurde, nehme ich zur Kenntnis. Ich gebe Ihnen recht, dass man nach Möglichkeit prinzipiell alle gesetzlichen Veränderungen im normalen Wege der Beschlussfassung zuführen sollte. Diese Kritik nehme ich zur Kenntnis.

Es steht aber, wie gesagt, der Winter schon vor der Tür, und nachdem wir festgestellt haben, dass es sich nicht um Verschlechterungen, sondern tatsächlich um Verbes­serungen und Vereinfachungen handelt, hat das BMVIT in Übereinstimmung mit den


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