BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 18

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GVO-Saatgut per Gesetz auf den Markt zu bringen und Toleranzen zu ermöglichen, im Gegenteil, wir haben hier eine klare gemeinsame Vorgangsweise, und das soll auch in Zukunft so bleiben.

Was die Saatgutkennzeichnung, die Saatgutgesetzgebung betrifft, liegt es bei mir – wie gesagt, 0,0 und 0,1 an der Nachweisgrenze, wird von der AGES getestet. Ich sehe kei­nen Grund, von dieser gesetzlichen Basis wegzugehen. Sie schützt uns vor Gentech­niksaat in Österreich.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke. – Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Kerschbaum gemeldet. – Bitte.

 


Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Minister! Eine kurze Anmerkung: Klimaschutz in der niederösterreichischen Verfassung ist wahrscheinlich genauso effektiv und hat genauso viele Auswirkungen, wie wenn Gentechnikfreiheit auf der Homepage des Umweltministeriums steht. Es ist beide Male möglicherweise eine nette Absicht, aber es stecken keinerlei Verpflichtungen dahinter, und das ist das Problem.

Meine Frage zur Gentechnikfreiheit: Durch welche Maßnahmen werden Sie die öster­reichischen Gentechnikimportverbote absichern?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Was die Gentechnikimportverbote betrifft, ist klar: Wenn die Europäische Kommission doch noch zu dem Schluss kommt, sie aufzuheben, dann sind sie weg, um es klar und deutlich zu sagen. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – es ist uns gelungen, von diesen Verbotsverordnungen nur zurückzugehen, wenn man sie aufheben muss, für die Einfuhr von Nahrungsmitteln und von Futtermit­teln – dafür wird es aufgehoben oder auch nicht, diese Entscheidung fällt –, jedenfalls nicht aufgehoben wird sie – das haben wir getrennt in der Sitzung der Umweltminister, und da konnte ich eine Mehrheit für uns buchen – für die Einfuhr von Saatgut. Die Ein­fuhr von gentechnisch verändertem Saatgut wird nicht möglich sein, steht auch nicht mehr zur Disposition. Und das ist ja das Entscheidende: kein Anbau in Österreich.

Wenn die Gentechnikprodukte MON 810 und T 25 wie andere auch nach Österreich kommen können, weil die Kommission das erzwingt, dann muss man eines klar und deutlich sagen: Der Konsument hat die Wahl. Es kann nur dann auf den Markt kom­men, wenn es gekennzeichnet ist. Dann hat jeder von uns die Wahl.

Wir sollten uns dieses Themas nicht dadurch entledigen, dass die Konsumenten, die Bäuerinnen und Bauern, die Futtermittel kaufen, das einfach wegputzen und an die Politik delegieren. Aber mit dem gestrigen Tag habe ich die letzte Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass vielleicht noch Hebel vorhanden sind. (Bundesrätin Kerschbaum: Fleisch und Milch ist aber nicht gekennzeichnet!) – Fleisch und Milch sind nicht ge­kennzeichnet. Sie wissen auch, warum. – Weil es keine Beweise gibt und die rechtliche Situation klar ist, dass Veredelung von Futtermitteln über Milch und Fleisch zu keiner Gentechnikbelastung im Endprodukt führt.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Diese Zwischenfrage war jetzt außer Konkurrenz.

Wir kommen zur 6. Anfrage, 1591/M-BR/2007. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mitterer, um die Verlesung der Anfrage.

 


Bundesrat Peter Mitterer (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das österreichische Umsatz-, sprich Mehrwertsteuer­gesetz ist in einem Bereich nicht gerecht, nämlich für die pauschalierte Landwirtschaft. Meine Frage lautet:

 


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