BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 17

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Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrat Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg (ÖVP, Oberösterreich): Herr Bundes­minister, wie stellen Sie sicher, dass Saatgut, das in Österreich produziert wird, nicht durch genbehandelte Organismen verunreinigt wird?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Es ist klar, dass Österreich da sozusagen keine Insel der Seli­gen ist, sondern dass wir uns, wo in unserer Umgebung – Slowakei, Tschechien, Un­garn beispielsweise – mit Gentechnik etwas liberaler umgegangen wird, davor zu schützen haben, dass es nicht zu Verunreinigungen im Saatgut kommt, zu keiner Fort­pflanzung in der Anbau- beziehungsweise Zuchtkette.

In der Agentur für Ernährungssicherheit wird daher geprüft, und zwar lückenlos, Saat­gut, das in Österreich produziert wird, eben auf solche Verunreinigungen hin. Das ge­schieht wirklich mit null Toleranz, ist wirklich an der Nachweisgrenze. Jede Probe wird gezogen, wird getestet – und das kommt nur dann auf den Markt, wenn es als Ergeb­nis 0,0 an Verunreinigungen gibt.

In der Europäischen Union gibt es jetzt im Hinblick auf technisch unvermeidbare Ver­unreinigungen im GVO-Bereich eine neue Debatte, und zwar darüber, ob es da Grenz­werte in Europa geben soll. 0,9 ist da einmal angedacht; alles, was unter 0,9 an Verun­reinigung liegt, sei technisch unvermeidbar und damit akzeptabel; das ist zumindest die Meinung der meisten in Europa. – Für uns in Österreich hieße das aber: Im Biolandbau eine dramatische Entwicklung, denn dann könnten wir die technischen Verunreinigun­gen nicht mehr so effizient bekämpfen.

Jetzt sind wir mit unseren 0,0 und unserer 0,1-Toleranzgrenze in der politischen Dis­kussion in Europa. Bis jetzt hatten wir dafür eine Mehrheit – und ich werde dafür wei­terkämpfen. Es ist das eine demokratische Mehrheitsentscheidung, aber es geht in die Richtung, denke ich, dass wir dem noch auf längere Zeit standhalten können.

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Zusatzfrage? – Herr Bundesrat Kalten­bacher, bitte.

 


Bundesrat Günther Kaltenbacher (SPÖ, Steiermark): Herr Bundesminister, Sie ha­ben es teilweise schon beantwortet; nichtsdestotrotz meine Frage: Welche gesetzli­chen oder verordnungsmäßigen Schritte planen Sie diesbezüglich seitens Ihres Minis­teriums?

 


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Bitte, Herr Minister.

 


Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Da muss man von den Kompetenzen her wieder aufpassen. Sie wissen genau, dass es in den letzten Jahren ständig der Wunsch gerade Ihrer Fraktion war, dass sich die Landwirtschaft nicht selbst kontrollieren soll. Deswegen: Vier-Augen-Prinzip, Trennung des Veterinärbereichs und der Frage GVO von der Landwirtschaft, hin zum Gesundheitsministerium. Ein uralter Wunsch der Sozialdemokratie war eben dieses Vier-Augen-Prinzip – verwirklicht in diesem Land. Und deswegen bitte ich, ge­nau zu schauen und bei Diskussionen zu berücksichtigen, wer konkret wofür zuständig ist.

Ich sage es noch einmal: Zuständig ist das Gesundheitsressort. Wir befinden uns in sehr, sehr enger Kooperation. Das heißt, die Verbotsverordnung, alles, was im Genbe­reich rechtlich zu regeln ist, liegt in der Kompetenz des Gesundheitsministeriums – wir sind aber sehr gut und positiv aufeinander abgestimmt. Ich mache seitens der Land­wirtschaftspolitik keinen Druck – in manch anderen Ländern ist anderes der Fall –,


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