hätten uns da schon in einer Grauzone bewegt. Was die „Verletzung schutzwürdiger Interessen“ ist, das ist ein Gummiparagraph. Das ist von der Definition her äußerst schwierig. Man hätte da einen Berufsstand vielfach in eine Grauzone getrieben. Dass das nun wegfällt, das halte ich für einen ganz wichtigen Punkt.
Ein Gesetz, das noch ein ganz junges Gesetz ist – man sieht ja auch, wie oft es schon angewandt wurde –, ist das Stalking-Gesetz. Dass das nun zum Offizialdelikt wird, halte ich für einen weiteren Quantensprung. Wir sehen, wie notwendig dieses Gesetz war.
Wir werden also dieser Novelle zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
12.33
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächste Rednerin ist Frau Bundesministerin Dr. Berger. – Bitte.
12.34
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin! Danke an alle Rednerinnen und Redner, die sich die Mühe gemacht haben, sich dieses doch sehr umfassende Paket näher anzuschauen und sich damit auseinanderzusetzen. Ich glaube, dass in der Zusammenschau aller Redebeiträge deutlich geworden ist, dass es doch zum einen Folgeanpassungen an die Strafprozessreform, wie sie schon im Jahr 2004 beschlossen worden ist, gibt, mit der Auflage, mit 1. Jänner in Kraft zu treten, auf der anderen Seite aber auch die Gelegenheit, auch das Hauptverfahren teilweise neu zu gestalten, genutzt wurde, um insbesondere die Waffengleichheit zu stärken und – etwas, was mir ein besonderes Anliegen war – die Opferrechte stärker in den Vordergrund zu rücken.
Ich danke allen, die anerkannt haben, dass wir im Begutachtungsverfahren sehr vieles berücksichtigen konnten, oft auch dadurch, dass wir ursprünglich vorgeschlagene Tatbestände eben nicht aufgenommen haben wie jenen zur verbotenen Veröffentlichung. Auch wenn wir das jetzt wieder herausgenommen haben, möchte ich trotzdem sagen, dass natürlich mit Veröffentlichungen im Zusammenhang mit Strafverfahren oft Probleme auftauchen. Wir werden sie im Medienrecht anders lösen müssen, aber nicht hier im Strafrecht. Das sei sicher zugestanden.
Zu Bundesrat Kampl, der die Einwendungen verschiedener begutachtender Stellen, unter anderem auch der Richtervereinigung, angesprochen hat: Die haben wir weitgehend berücksichtigt, insbesondere dort, wo es um Fristen gegangen ist, und vieles andere auch. Ich möchte aber nicht verhehlen, dass es gewisse Sorgen der Richterinnen und Richter gibt. Wir haben jetzt massive Änderungen mit diesen Reformen, die im Jänner in Kraft treten werden, auf uns zukommen. Die Staatsanwaltschaften haben neue Rollen, die Richter haben neue Rollen. Wir werden erst in der Praxis wirklich komplett austesten können, wie sich die Arbeitsbelastung zwischen den Staatsanwaltschaften und den Gerichten entwickeln wird. Wir haben jetzt einmal dafür Sorge getragen, dass wir die personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften sehr verbessert haben. Gott sei Dank war es möglich, neue Planstellen zu bekommen. Wir haben in einem geringeren Ausmaß, als das ursprünglich vorgesehen war, Planstellen aus den Gerichten in die Staatsanwaltschaften verlagert. Das wird durchaus auch von der Richtervereinigung anerkannt. Trotzdem gibt es gewisse Sorgen, dass mit den neuen Vorschriften auch der Aufwand in den Hauptverhandlungen größer werden könnte und dass deshalb auch bei den Richtern planstellenmäßige Verbesserungen notwendig sein werden.
Wir wissen, dass vieles nicht vorhersehbar ist – wir haben unser Bestes versucht, auch in Schulungen und durch gute Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei hier wirklich gemeinsame Schnittstellen zu haben, damit die elektronische Übermittlung der Anzeige
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