BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 66

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direkt an die Staatsanwaltschaften geht. Es war also sehr viel Organisatorisches im Zu­sammenhang mit dieser Reform zu tun. Da jedoch nicht alles eindeutig vorhersehbar ist, ist auch vorgesehen, dass das Wirken dieser Reform wissenschaftlich begleitet wird und dass wir natürlich für alles offen sind – sei es, dass es legistischer Anpas­sungen bedarf, sei es, dass wir in der Ressourcenverteilung insbesondere zwischen Staatsanwaltschaften und Gerichten etwas nachbessern oder anders ausbalancieren müssen. Aber das wird uns erst die Praxis zeigen.

Zu den Notaren darf ich sagen: Das ist eine viel geäußerte Kritik; ich kenne sie sehr gut. Ich komme selbst aus einer ländlichen Gegend. Ich sage dann immer, ich konsul­tiere gerne meinen Notar, aber wenn es um die Verteidigung bei einem Strafverfahren geht, gehe ich selbst in einer kleinen Stadt mittlerweile doch eher zu einem Anwalt. Wir haben versucht, hier eine Balance zu finden. Bei den Notaren wird über das Berufs­rechtsänderungsgesetz, das ja heute im Justizausschuss des Nationalrates behandelt wird, die Verteidigung in Strafsachen bei Bezirksgerichten bleiben, allerdings nicht bei den höheren Gerichten.

Ich danke Herrn Bundesrat Kühnel für die Unterstützung der gleichen Bewertung der falschen Zeugenaussage. Ich glaube, es ist im Sinn des Gesamtansatzes dieser No­velle, dass die falsche Zeugenaussage vor der Kriminalpolizei mit genau dem gleichen Strafrahmen bedroht ist wie bei Gericht. Es ist gerade eine Aussage in diesem Stadium sehr wichtig und kann entscheidend auf den Verlauf der Ermittlungen einwirken.

Zur schonenden Einvernahme, Frau Bundesrätin Kemperle: Ich weiß, dass es in der Praxis immer wieder Probleme gibt, dass sie schon jetzt angewendet wird. Wir dehnen sie aus. Es wird auch kritisiert, dass, wenn eine Richterin, ein Richter das nicht macht, kein eigenständiger Nichtigkeitsgrund gegeben ist. Das ist auch ein Punkt, den wir uns in der Evaluierung anschauen werden, ob das auch ohne Einführung eines eigenstän­digen Nichtigkeitsgrundes angewendet wird. Wir legen auf diesen Punkt jetzt auch im Rahmen der Schulungen der Richterinnen und Richter besonderen Wert. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

12.39


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.40.388. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. November 2007 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesstatistik (Bundesstatistikge­setz 2000) geändert wird (202 d.B. und 311 d.B. sowie 7794/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zum 8. Punkt der Tages­ordnung.

 


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