BundesratStenographisches Protokoll750. Sitzung / Seite 67

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Die Berichterstattung darüber übernimmt der Vorsitzende des Ausschusses, Herr Bun­desrat Weiss. – Bitte, Herr Vizepräsident.

 


12.41.03

Berichterstatter Jürgen Weiss: Ich verweise auf den vorliegenden Ausschussbericht und stelle den Antrag, gemäß dem stimmeneinhelligen Beschluss des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus vom 20. November 2007, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Molzbichler. – Bitte.

 


12.41.30

Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren hat der Bereich der Gesundheitsstatistik stark an Bedeutung gewonnen, jedoch gibt es derzeit keinen Vertreter oder keine Vertreterin des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend im Statistikrat.

Dies soll nun geändert werden. Gemäß § 44 Bundesstatistikgesetz 2000 ist der Statis­tikrat bei der Bundesanstalt Statistik Österreich eingerichtet und besteht aus 15 Mitglie­dern. Diese Mitglieder werden für die Funktionsdauer von fünf Jahren vom Bundes­kanzler beziehungsweise von elf Institutionen bestellt.

In Zukunft soll nun ein weiteres Mitglied vom Bundesministerium für Gesundheit, Fami­lie und Jugend in den Statistikrat entsandt werden. Für Bund, Länder und Gemeinden entstehen durch die Aufstockung der Mitgliederzahl von 15 auf 16 keine Mehrkosten. Die Bundesanstalt Statistik Österreich hat die Mehrkosten für ein neues Mitglied im Statistikrat in der Höhe von 72 € Sitzungsgeld pro Sitzung zu entrichten. Der Statistik­rat trifft sich nach Bedarf, jedoch mindestens vier Mal im Jahr.

Die Statistik Austria hat meines Erachtens international einen ausgezeichneten Ruf und leistet gute Arbeit. Wir stimmen der Aufstockung des Statistikrates selbstverständ­lich zu. Es sei jedoch kurz darauf hingewiesen, dass nicht nur der Sektor der Ge­sundheitsstatistiken gewachsen ist, sondern, werte Kolleginnen und Kollegen, meines Erachtens auch Daten – etwa im Bereich der Bildung – fehlen, wenn es etwa darum geht, wie viele Hauptschülerinnen und Hauptschüler maturieren beziehungsweise in den letzten Jahren maturiert haben. Es kann auf keine Daten zurückgegriffen werden, obwohl dies für die derzeitige Diskussion der Gesamtschule meines Erachtens sicher­lich positiv wäre.

Auch in den Bereichen Ökologie und Ökonomie – hier vor allem die Entwicklung zwi­schen Reich und Arm und Energie betreffend – wäre eine Ausweitung der Datenerhe­bung, selbstverständlich immer im Einklang mit den Datenschutzrechten, meiner Mei­nung nach sehr wünschenswert. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundes­räten der ÖVP.)

12.44


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mayer. – Bitte.

 


12.44.25

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bei kurzer Betrachtung der Regierungsvorlage kann an und für sich mit einem Satz festgehalten werden, dass der Vorlage zur Aufsto­ckung des Statistikrates um ein weiteres Mitglied – also von 15 auf 16 – durch eine


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