teten Auswirkungen hätte. Ich werde dann sehen, was der Herr Bundespräsident mit diesem Gesetzesbeschluss macht. (Bundesrat Schennach: Das ist jetzt aber ein bisschen sehr leicht gemacht!) – Nein, wieso? (Bundesrat Schennach: So kenne ich Sie gar nicht!) – Ich bin ja noch nicht fertig, Herr Kollege Schennach.
Ich selbst komme in einer Gesamtbeurteilung dieses gesamten Paketes und aller Argumente zu dem Schluss, dass aus Ländersicht und auch aus meiner persönlichen Sicht kein Grund vorliegt, dem Gesetzesbeschluss nicht die Zustimmung zu erteilen. Wir haben im Regierungsprogramm noch zahlreiche weitere Inhalte anstehender Verfassungsreformen vereinbart, ich möchte darauf gar nicht näher eingehen. Sie betreffen die Länder weitaus stärker als das bisherige Paket. Ich hoffe deshalb, dass die weiteren B-VG-Novellen eine Behandlung erfahren, die sowohl dem Gestaltungsrecht des Parlaments als auch der sich aus dem kooperativen Föderalismus ergebenden Rücksichtnahmepflicht auf die Länder und Gemeinden in gleicher Weise Rechnung trägt. (Beifall bei der ÖVP.)
11.38
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächster Redner ist Herr Bundesminister Platter. – Bitte.
11.38
Bundesminister für Inneres Günther Platter: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Materie Asyl ist eine sehr sensible Angelegenheit, und zwar nicht nur in Österreich, sondern das ist in der gesamten Europäischen Union feststellbar.
Worum geht es eigentlich, wenn man über das Thema „Asyl“ spricht? – Es geht darum, dass wir all jenen, die Schutz, Hilfe und Unterstützung brauchen, das auch geben. Sie haben letztlich ein Recht darauf. Es ist daher wichtig, dass wir die klare Trennung zwischen „Asyl“ und „Zuwanderung“ sehen. Zuwanderung ist eine Möglichkeit im Interesse des österreichischen Arbeitsmarktes – daher entscheiden wir in Österreich, wer zuwandern kann –, Asyl ist aber ein Recht.
Auf etwas müssen wir jedoch aufpassen: dass wir nicht unter dem Deckmantel „Asyl“ Wirtschaftsflüchtlinge zulassen, denn dann wären zweifellos Tür und Tor offen für weitere Zuwanderungsentwicklungen, die für Österreich nicht gut wären.
Wenn ich mir die Zahl der Asylanträge anschaue, so kann ich sagen, in den letzten sechs Jahren hatten wir 142 000 Asylanträge – 142 000 Asylanträge! –, obwohl es in unserer Umgebung keine derartigen Auseinandersetzungen gegeben hat wie in der Vergangenheit, zum Beispiel die Jugoslawien-Krise auch im Kosovo. Diese Zeit ist Gott sei Dank vorbei. Trotzdem hat es 142 000 Asylanträge gegeben. Man muss daher sehr vorsichtig sein, man muss all jenen Asyl geben, die es brauchen, aber es braucht natürlich auch ganz klare Entscheidungen, wenn kein Asyl gegeben werden kann. Wenn ich einen Vergleich ziehe, meine Damen und Herren, muss ich sagen, im Jahr 2005 haben wir in Österreich 22 500 Asylanträge gehabt. Im Vergleich dazu die Bundesrepublik Deutschland: 28 000 Asylanträge im Jahr 2005, aber zehnmal so groß wie Österreich. Und die USA, die weltweit an der Spitze stehen, an erster Stelle, hatten 48 000 Asylanträge. Wir in Österreich, wie gesagt, 22 500!
Deshalb war es aus meiner Sicht gut, richtig und wichtig,
dass wir im Jahre 2005
ein Fremdenrechtspaket beschlossen haben; dessen Auswirkungen konnten wir ab
dem 1. Jänner 2006 feststellen. Wir hatten aufgrund dieses
Fremdenrechtspaketes um 40,6 Prozent weniger Asylanträge, das
heißt, es waren nur mehr rund 13 300 im Jahr 2006, und in
diesem Jahr können wir wiederum eine Reduktion um zirka 12 Prozent
verzeichnen. Das heißt, wir haben die Zahl der Asylanträge vom
Jahr 2005 auf das Jahr 2007 halbiert. Und trotzdem befinden wir uns
innerhalb der Europäischen Uni-
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