BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 58

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Kollegen, ich melde mich hier heute zu Wort, weil ich, so wie auch viele andere, dem Asylgerichtshof-Einrichtungsgesetz ebenfalls sehr kritisch gegenüberstehe, und ich möchte dafür folgende Gründe anführen: Ich hatte bereits 2005 beim sogenannten Fremdenrechtspaket meine Bedenken angemeldet, und vor allem die Kritik seitens engagierter und meiner Meinung nach auch in diesem Bereich kompetenter sozialer Einrichtungen, wie etwa der Caritas, aber auch Kritik aus den eigenen Reihen der Sozi­aldemokratie, Kritik auch von Rechtsexpertinnen und -experten verstärkten meine da­maligen und auch meine derzeitigen Bedenken.

Es gab – wie auch heute, meine Damen und Herren – unterschiedliche Meinungen da­zu. So hat beispielsweise im Jahre 2006 der Verwaltungsgerichtshof 22 Prozent der Bescheide des UBAS aufgehoben. Von 2004 bis 2006 wurde 41 Mal Asyl in Fällen ge­währt, in denen zuvor der Bescheid negativ war. Verfechter der neuen Regelung spre­chen von „nur“ – unter Anführungszeichen – 41 Fällen, Kritiker sprechen immerhin von 41 Menschenleben.

Es ist meiner Meinung nach bedenklich, dass anscheinend jede fünfte Entscheidung formal nicht korrekt durchgeführt wurde. Und ich kann mir auch schwer vorstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es diesbezüglich in der Parlamentsfraktion der ÖVP überhaupt keine Diskussion gab; immerhin gibt es doch einige, die christlich-soziale Wertvorstellungen haben. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich finde es auch bedenklich, wenn man nicht über solch schwerwiegende Entschei­dungen diskutiert. Meines Erachtens muss dafür immer Platz sein und muss auch die nötige Zeit dafür vorhanden sein. (Ruf bei der ÖVP: Das ist eine Anmaßung!)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Damals wie heute waren und sind einige Fragen of­fen, denn was auf dem Papier gut gemeint ist, muss nicht gleichzeitig auch in der Voll­ziehung gut sein. Manchmal entpuppt sich dann ein Gesetz als schwer durchführbar, teuer, langwierig, komplexer als gedacht – und in diesem Fall vielleicht sogar als sehr bedenklich.

Im Jahre 2005 wurden von der damaligen Regierung Verbesserungen versprochen, und dies war auch damals für viele sozialdemokratische Abgeordnete ein Grund, die­ser Gesetzgebung zuzustimmen.

Darum ist der Asylgerichtshof nur eine logische Konsequenz und eigentlich schon längst überfällig, um die Fehler der vorangegangenen Regierung zu verbessern. Die zukünftigen Verfahren sollen in zwei statt in drei Instanzen abgehandelt werden, und selbstverständlich geht es um den dringenden Abbau des Rückstaus von 34 000 Asyl­verfahren. Der Unabhängige Bundesasylsenat, bisher im Innenministerium angesiedelt und Berufungsinstanz in Asylverfahren, soll mit 1. Juli 2008 zum Asylgerichtshof aufge­wertet werden.

Die Streichung der Berufungsmöglichkeit der Asylwerber beim Verwaltungsgerichtshof wird vor allem durch die angestrebte Verfahrensbeschleunigung gerechtfertigt. Zwar hat der Asylwerber weiterhin das Recht, zum Verfassungsgerichtshof zu gehen, jedoch prüft dieser nicht das Asylverfahren, sondern ob Verfassungsrechte verletzt wurden. Dennoch rechnet man damit, dass es einen Anstieg der Zahl der Asylbeschwerden beim Verfassungsgerichtshof geben wird. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vor­sitz.)

Gegenwärtige Beschwerden im Asylverfahren werden vom Verfassungsgerichtshof in durchschnittlich dreieinhalb Monaten erledigt. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Es wird hier meiner Meinung nach auch zu Verzögerungen kommen. Eine Verfah­rensbeschleunigung hat auch der UNHCR-Vorschlag, das sogenannte „Asylgericht


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