Plus“ im Sinn. Er besagt, der Zugang zum Verwaltungsgerichtshof soll auch für Asylwerber gewahrt bleiben.
Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Verkürzung der Bearbeitungsdauer von Asylverfahren soll dahin gehend erfolgen, dass der Verwaltungsgerichtshof ein sehr weitreichendes Recht hat, die Behandlung von Asylbeschwerden abzulehnen, nämlich immer dann, wenn die Anrufung keine Aussicht auf Erfolg hat. Natürlich muss vor allem auch in der ersten Instanz die Verfahrensqualität verbessert werden. Ob durch den Asylgerichtshof in der zweiten Instanz tatsächlich mehr Rechtssicherheit besteht, wird sich zeigen, denn: Kommt der Zweiersenat zu keinem einstimmigen Ergebnis, müssen insgesamt fünf Richter in einem Kammersenat einen Beschluss finden.
Tatsache ist, dass primär die Asylverfahren so schnell wie möglich verkürzt werden sollen. Faktum ist auch, dass wir von dieser Situation nicht erst seit den kürzlich in den Medien dargestellten Beispielen wissen. Und Realität ist auch, dass es bei vielen Gesetzen gerade auf die Details ankommt, die dann im alltäglichen Leben Wirkung zeigen. Diese Details sind bei diesem Gesetz meines Erachtens zu wenig diskutiert und bedacht worden.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin für eine Verbesserung der gegenwärtigen Situation und auch für die Schaffung eines Asylgerichtshofs, aber ich bin gegen die Vorgangsweise, die hier an den Tag gelegt wurde. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
12.03
Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächster kommt Herr Bundesrat Ing. Kampl zu Wort. – Bitte.
12.03
Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Am 5. Dezember hat der Nationalrat über 60 Gesetze beraten und eine Novellierung vollzogen – eine unglaubliche Leistung, wenn man bedenkt, und wir wissen es alle, wie umfangreich der Gesetzestext ist, wie umfangreich die Unterlagen der jeweiligen Ministerien und die Fachgutachten sind.
Viele Gesetze, von denen wir heute reden, sind gut, aber sie sind nicht im Sinne der Demokratie und der Menschen bewältigt worden. Die österreichische Bevölkerung ist empört. Sie alle haben wahrscheinlich E-Mails bekommen – ich habe gestern fünf erhalten –: Österreicher haben große Bedenken! Österreichs Abgeordnete sind überfordert! Freiheit und Demokratie werden unterlaufen! Große Bedenken gegen gewählte Volksvertreter! – So ist die Stimmung, die Sie alle wahrscheinlich, so wie auch ich, übermittelt bekommen haben.
Ich sage es offen: Österreich liegt vor der EU auf dem Bauch. Österreich ist Nettozahler, und die österreichische Verfassung verlangt bei so großen Entscheidungen eine Volksabstimmung. Mitglieder des Nationalrates und Bundesminister haben ohne Kenntnis der Gesetze ihre Zustimmung gegeben und werden dies tun. Der Nationalrat und Frau Bundesministerin Berger entscheiden gegen die Fachleute, wie jene im Verfassungsgerichtshof, wie jene im Verwaltungsgerichtshof, und gegen die Österreichische Richtervereinigung. Und: Die Bundesregierung will keine Mitverantwortung der österreichischen Bürger, sie lehnt diese ab.
Zum EU-Vertrag: 257 Seiten; in den Artikeln 69 bis 69i gibt es vier Schwerpunkte: Asyl und Einwanderung, Zusammenarbeit der Justiz in Zivilsachen, Zusammenarbeit in Strafsachen, polizeiliche Zusammenarbeit.
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