recht gibt, und bereits in tausend Fällen ... Wissen Sie, wovon Sie reden? (Bundesrat Mayer: Ich weiß sehr wohl, wovon ich rede, Herr Kollege!)
Das Baby, das ausgewiesen werden hätte sollen, hat ein humanitäres ... (Bundesrat Mayer: ... ist ein Asylant, Herr Kollege!) – Das Baby ist kein Asylant! Das Baby ist kein Asylant! Das Baby, das Ihr Innenminister ausgewiesen hätte, dessen Mutter nicht, ist kein Asylant. Auch dieses hat ein humanitäres ... (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)
Reden Sie nicht, schauen Sie sich das an, Kollege Mayer! Das hat nichts damit zu tun! (Bundesrat Mayer: Sehr wohl!) – Nein, diese tausend Fälle humanitären Bleiberechts sind nicht reine Asylanten, sondern dienen dazu, um Härten – nein, Herr Kollege – zu korrigieren.
Und genau dieses rechtsstaatliche Mittel fordert der Landeshauptmann von Oberösterreich Pühringer ein. Der Landeshauptmann Pühringer fordert, genauso wie der Landeshauptmann Voves von der Steiermark, in diesen zwei Fällen ein humanitäres Bleiberecht. Liebe Bundesräte aus Oberösterreich und der Steiermark! In diesen zwei Fällen, zu denen wir heute Entschließungen vorgelegt haben, erfolgt das auf den öffentlich geäußerten Wunsch Ihrer beiden Landeshauptleute.
Außerdem: Ist denn ein Rechtsstaat herausgefordert, Herr Kollege Kühnel (Bundesrat Dr. Kühnel: Ja, der ist herausgefordert!), wenn ein 15-jähriges Mädel, das bestens Deutsch spricht, gerne Friseurin im Mühlviertel werden will? Ist dadurch ein Rechtsstaat herausgefordert? Wie leicht kommt denn eine Opernsängerin, die nicht einmal Deutsch spricht, zu einer Staatsbürgerschaft? (Beifall bei den Grünen. – Bundesrat Mag. Himmer: Blablabla! Blablabla! Inhaltlich Superblabla! Inhaltlich hat das überhaupt nichts damit zu tun, ob die Friseurin werden will oder nicht!) – Das zeigt ja nur die Integrationstiefe, lieber Kollege Himmer.
Der Herr Innenminister hat es sich außerdem etwas leicht gemacht, indem er gesagt hat, die erste Instanz ist ohnehin nicht so schlecht, wie sie ausschaut. Dem kann man – was er nicht getan hat, wahrscheinlich in Ermangelung der Unterlagen, weil er vielleicht eine andere Sitzung mehr im Kopf hatte als das Plenum – Zahlen nachschieben. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Es ist so! Halten Sie es aus!
Im ersten Halbjahr 2007 – das wären Zahlen gewesen, die ein Innenminister hätte auf den Tisch legen können – wurden 3 181 Entscheidungen des Bundesasylamtes bestätigt. 3 187 Entscheidungen wurden behoben, und davon wurde in 1 124 Fällen, anders, als das Bundesasylamt entschieden hat, der Flüchtlingsstatus zuerkannt. Das sind Zahlen! Das sind Zahlen, die er hier hätte sagen können. Und da schaut es auf einmal ein bisschen anders aus: 3 181 zu 3 187. Gehen wir noch weiter: Die Aufhebungsquote durch den Verwaltungsgerichtshof liegt schon bei 22 Prozent. Also irgendetwas kann an dem Qualitätssystem, von dem Sie sagen, dass es so toll ist, nicht stimmen.
Herr Präsident Weiss, Sie wissen meine besondere Wertschätzung für Ihre parlamentarische Arbeit. Ich schließe mich im Wesentlichen Ihrer grundsätzlichen Kritik, die Sie heute geäußert haben, auch an, aber in einem kleinen Punkt, Herr Vizepräsident Weiss, haben Sie eine Unschärfe drinnen gehabt, und zwar haben Sie gesagt: Das Paket wurde am 7. November dem Nationalrat vorgelegt, und es wäre genügend Zeit für die Fraktionen oder individuell für jeden Einzelnen gewesen, diese Punkte zu behandeln. Aber eines haben Sie nicht gesagt: Das Verfahrensrecht zum Asylgerichtshof wurde am 23. November um 18.02 Uhr vorgelegt, kurze Zeit vor der Sitzung!
Und was Sie weiters nicht gesagt haben: Erst eineinhalb Stunden – übrigens: das Verfahrensrecht umfasst 28 Seiten, und das ist nicht wenig, geht es hier doch um ganz grundsätzliche rechtspolitische Dinge – vor der Ausschusssitzung wurde ein § 27a-An-
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