BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 72

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trag über die Erweiterung der Anwendungsfälle weisungsfreier Organe, über die Veran­kerung der Präsidentschaftskanzlei, die Verankerung der Staatsanwaltschaft, die Ver­ankerung – die unnötige Verankerung, sage ich jetzt, aber da hat man sich ja in dieser Regierungskonstellation schnell gefunden – der Sozialpartner im Verfassungsrang und die Möglichkeiten der Volksanwaltschaft bei Versäumnis eines Gerichtes vorgelegt. Eineinhalb Stunden vor der Ausschusssitzung – und das nennen Sie saubere parla­mentarische Arbeit?! Das kann es ja wohl nicht sein.

Warum wir heute hier, Herr Kollege Kühnel, Herr Kollege Himmer und Freunde, so massiv Kritik üben, ist deswegen, weil wir uns gegen diesen Fußtritt am Rechtsstaat wehren, gegen einen solchen Fußtritt, wie Sie ihn heute diesem Rechtsstaat hier ver­passen wollen.

Kollege Einwallner, Sie verzeihen, aber beim Ein-Stunden-Rhythmus von 20 Aus­schüssen habe ich Ihnen heute zu früh ein Kompliment gemacht: Ihre Gegenstimme war zum Sicherheitspolizeigesetz und nicht zum Asylgerichtshof. Ich erlaube mir, mich hier zu berichtigen, und werde es zu einem späteren Zeitpunkt, wenn es um das Si­cherheitspolizeigesetz geht, wieder aussprechen.

Aber, liebe Kollegen von der SPÖ, können Sie sich noch erinnern, als Jörg Haider das Ortstafelerkenntnis des Verfassungsgerichtshofes als falsch bezeichnete? Wissen Sie noch den Aufschrei der SPÖ über die Ungebührlichkeit, den Präsidenten des Verfas­sungsgerichtshofes in der Weise anzugreifen? Aber Ihr jetziger Innenausschussvorsit­zender, der frühere Tourismus- und Verkehrssprecher der SPÖ, namens Parnigoni be­zeichnete die Kritik des Verfassungsgerichtshofpräsidenten Korinek zu der vorliegen­den Materie als inkompetent. Und das ist ganz normal? Haider sagt, das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist falsch, da gibt es den großen Aufschrei – aber den Präsidenten als inkompetent zu bezeichnen, das darf man schon?

Oder: Erinnern Sie sich an die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnar­renberger? Dieser Justizministerin gebührt schon Respekt. Als nämlich gegen ihren Widerstand der Lauschangriff eingeführt wurde, von dem sie gesagt hat, das verletzt Grundrechte ... – Was hat sie gemacht, Herr Kollege Perhab, weil Sie mich gar so interessiert anschauen? (Ruf bei der ÖVP: Zurückgetreten!) – Sie ist zurückgetreten! Aber eine Justizministerin, die zugibt, dieses Gesetz nicht gelesen zu haben, geht zur Tagesordnung über?! Das ist doch etwas Seltsames. (Ruf bei der ÖVP: Da kann der Perhab nichts dafür!) – Nein, der Kollege Perhab kann nichts dafür.

Aber nun, Kollege Einwallner, muss ich auf Sie zurückkommen, weil Sie von einer „neuen Qualität“ sprechen, die hier hereinkommt. Die neue Qualität heißt – das sagt ja Korinek, und, falls Ihnen das hilft, weil das der Kollege Parnigoni noch nicht kritisiert hat, auch Adamovich bestätigt das; an sich auch ein ganz Unverdächtiger für die SPÖ –, dass der Verfassungsgerichtshof mit diesem Gesetz, das Sie heute beschlie­ßen, lahmgelegt wird. In diesem Ordnungswahn, den wir hier haben – 2003, 2005, 2007, im Schnitt alle zwei Jahre –, werden wir vielleicht 2009 wieder hier sitzen und die Reparatur des heutigen Gesetzes beschließen.

Kollege Einwallner, jeder Parksünder in Wien oder in Bregenz hat mehr Rechte, als Sie heute dem Asylwerber zugestehen. Jedem Parksünder geben Sie mehr Instanzenmög­lichkeiten, während Sie diese bei den Asylwerbern heute beschneiden. „Tolle“ Qualität! Die Kappung eines Instanzenzuges bringt mehr Qualität – wirklich erstaunlich.

Ich möchte abschließend noch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes zitie­ren – ich glaube, sogar Kollege Konecny hat aus seiner Stellungnahme zitiert –, um je­nen, der vom Sicherheitssprecher der SPÖ als „inkompetent“ hingestellt wird, zu Wort kommen zu lassen: Sollte das Vorhaben in der geplanten – nämlich in der, die Sie


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