Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Danke.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Staatssekretärin Silhavy. Ich erteile es ihr.
14.17
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, die geringe Anzahl von Debattenbeiträgen zeigt, dass wir in Österreich, was Datenschutz anbelangt, ziemlich einer Meinung sind. Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, um noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir auch im Bereich der Bürger- und Bürgerinnenkarte diese hohen Qualitätsstandards des Datenschutzes wahren, und darf darauf hinweisen, dass wir uns im Jänner noch einmal verstärkt dem Thema Datenschutz widmen werden; es wird Veranstaltungen dazu geben.
Ich glaube, dass die Tatsache, dass wir in Österreich alle Standards erfüllt haben, bereits zeigt, dass Datenschutz für uns nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, sondern dass wir Datenschutz auch mit Leben erfüllen und dass wir es als Qualitätsstandard sehr ernst nehmen mit dem Datenschutz.
Ich danke Ihnen für Ihre Zustimmung heute. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)
14.18
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.
Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend Änderungen des Übereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten, die den Europäischen Gemeinschaften den Beitritt ermöglichen.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle die einstimmige Annahme fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 5. Dezember 2007 betreffend das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Ich stelle auch hier die einstimmige Annahme fest. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2007 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956,
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