BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 102

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gegeben ist. Auf Grund der differenzierten Verhandlungs- und Abschlusstaktik der Ge­werkschaften ist es nämlich gelungen, die Öffnung der Schere, die irgendwann Mitte der siebziger Jahre bei 1 : 11,2 war, jetzt auf 1 : 5,8 zu schließen. Ich glaube, das spricht dafür, dass wir in sozialpartnerschaftlicher Gemeinsamkeit immer versucht ha­ben, das Beste herauszuholen!

Die Enquete, die Sie einberufen haben, hat, wie ich meine, gezeigt, dass eine Reform im Dienstrechtsbereich des öffentlichen Dienstes nicht ganz so einfach ist, wie manche sich das vorstellen. Aber ich bekenne mich dazu. Die unterschiedlichsten Gebietskör­perschaften haben diesbezüglich auch schon die unterschiedlichsten Wege einge­schlagen; ich möchte darauf jetzt nicht näher eingehen. Jeder lobt natürlich sein Bun­desland und seine Gemeindebediensteten. Auch wir in Niederösterreich haben schon einen Ansatz geschaffen, und es besteht natürlich auch ein Unterschied, wie groß die Zahl an Dienstposten ist, die zu verhandeln ist, damit man letztlich auch zu Lösungen kommt.

Ich glaube aber, wir sind auf gutem Weg, ein vernünftiges, zeitadäquates System auch für den öffentlichen Dienst zu schaffen. Dieser hat sich ja nie vor der Leistung ge­scheut, obwohl gelegentlich der Eindruck vermittelt wird, dass die öffentlich Bedienste­ten ein pragmatisiertes Dienstverhältnis wollen, um damit in den geschützten Bereich zu kommen und keine großen Leistungen erbringen zu müssen. Ich meine, ein solches pragmatisiertes und unkündbares Dienstverhältnis ist notwendig, um die Rechtsstaat­lichkeit der Republik zu gewährleisten. Daher sollten wir hier ohne Rücksicht auf die Schlagzeilen, die uns von den Medien manchmal „aufgedrückt“ werden, versuchen, eine entsprechende Lösung zu finden.

Im Gewerkschaftsjargon heißt die 2. Dienstrechtsnovelle auch Herbstnovelle. Ich habe daraufhin bei meiner letzten Wortmeldung von der Frühjahrsnovelle gesprochen, wor­auf es bei den nicht so Informierten ein Schmunzeln gegeben hat. Jetzt handeln wir jedenfalls die Herbstnovelle ab, in der zum Beispiel mit der Regelung betreffend die Abgeltung für die Teilzeitbeschäftigten nun auch eine Gleichstellung mit den Arbeitneh­mern in der Privatwirtschaft hergestellt wird. Auch diesbezüglich gibt es keine Privile­gien, wie sie für diesen Bereich gelegentlich behauptet wurden.

Ich bin auch froh darüber, dass es gelungen ist, Regelungen für die Beschäftigten beim Österreichischen Bundesheer zu finden. Die Personalvertretung hatte noch unter dem ehemaligen Verteidigungsminister einen Sozialplan ausgehandelt, der einen Zeithori­zont als Falltermin hatte. Ich weiß nicht, was der Grund ist, dass der jetzige Verteidi­gungsminister nicht in der Lage ist, diesen Zeitplan einzuhalten. Wir Gewerkschafter und Personalvertreter haben uns aber bemüht, dass der Sozialplan auf alle Fälle über den 31. Dezember hinaus gilt, und ich bin froh darüber, dass das gelungen ist!

Zweitens komme ich zum Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz: Dabei geht es um das „fliegende Personal“ des Bundesheeres, wie ich jetzt ein bisschen unscharf sagen darf, also um Fallschirmspringer und andere Bedienstete, die sich oberhalb des Bo­dens befinden. Diese haben bis jetzt in eine private Unfallversicherung eingezahlt, und das hat sich für die Republik nicht rentiert. Daher hat man sich entschlossen, diese Personengruppe auch in das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz einzubinden, was, wie ich glaube, ein sinnvoller Schritt ist.

Alles in allem sind wir froh darüber, dass die Leistung der öffentlich Bediensteten mit dem Gehaltsabschluss entsprechend honoriert wurde. Wir haben nicht deswegen si­chere Arbeitsplätze, weil wir sie uns ertrotzen. Auch wir als Politiker stellen gelegentlich an den öffentlichen Dienst die Forderung, dass die Zahl der öffentlich Bediensteten er­höht werden muss. Daher ist auch das der Fall.

 


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