BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 103

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Ich betone nochmals: Auch wir sind Steuerzahler, und es würde uns wirklich freuen, wenn man einmal am Beginn von Gehaltsverhandlungen nicht gleich die Keule schwin­gen und sagen würde, dass man sparsam sein muss, weil es sich um Geld von Steuer­zahlern handelt, das an Personen, die im geschützten Bereich arbeiten, vergeben wird.

In diesem Sinn werden wir diesen beiden Vorlagen natürlich gerne zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.44


Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Bures. Ich erteile es ihr.

 


14.44.29

Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst Doris Bures: Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Bundesrat! Ich möchte mich eingangs gleich allen an­schließen, die gesagt haben, dass es im öffentlichen Dienst noch viel zu tun gibt. Ich sehe das nach knapp einem Jahr auch so! Ich glaube, es geht wirklich darum, dass wir im öffentlichen Dienst gemeinsam ein modernes Dienstrecht gestalten. Auch meine ich, dass es tatsächlich darum geht, dass wir ein leistungsorientiertes Besoldungssys­tem auch im öffentlichen Dienst haben. Und ich habe das Gefühl, dass das auch hier im Bundesrat über die Fraktionsgrenzen hinaus breite Zustimmung gefunden hat.

Ich möchte kurz auf zwei Punkte eingehen.

Die Herbst-Dienstrechts-Novelle oder 2. Dienstrechts-Novelle beinhaltet ein Paket dienstrechtlicher Veränderungen, die zeitgemäß und notwendig sind, und ich meine, wir haben diese zu Recht vorangetrieben, damit wir das, was wir im Bereich der Be­schäftigten der Privatwirtschaft richtigerweise gemeinsam mit den Sozialpartnern er­kämpft haben, auch den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zukommen lassen.

Ich bin sehr froh darüber, dass wir in der Frage der Arbeitszeitregelung für Teilzeit­beschäftigte eine Gleichstellung erreichen konnten. Die Sozialpartner haben erstmals in der Privatwirtschaft festgehalten, dass Überstunden eben Überstunden und daher besser abzugelten sind. Das wurde für die Beschäftigten in der Privatwirtschaft er­reicht, und daher finde ich es passend, dass wir diese Regelung jetzt auch für den öf­fentlichen Dienst treffen, die besagt, dass es einen Zuschlag gibt, wenn man Überstun­den leistet.

Das ist im Hinblick auf die Gerechtigkeit gegenüber Arbeitnehmern und Arbeitnehme­rinnen wichtig, und es wird Sie nicht besonders wundern, dass ich das auch in meiner Funktion als Frauenministerin sage, denn es sind vor allem Frauen teilzeitbeschäftigt, und zwar nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch im öffentlichen Dienst. 16 800 Frauen kommen mit dieser Dienstrechts-Novelle, die Sie, wie ich den Diskussionsbei­trägen entnehmen konnte, heute hier beschließen werden, nun tatsächlich zu einem Überstundenzuschlag bei Teilzeitarbeit und Mehrleistungen.

Wir werden in der Dienstrechts-Novelle auch einen weiteren Schritt setzen, um unbüro­kratische Abläufe zu gewährleisten. Es liegt ein Rechnungshofbericht vor, in dem Ne­bengebühren untersucht werden: Darin geht es nicht nur darum, um welche Nebenge­bühren es sich handelt, sondern es wird auch die Art und Weise der Verrechnung die­ser Nebengebühren überprüft. Im Hinblick darauf meine ich, dass es sinnvoll ist, den Beschäftigten im öffentlichen Dienst zum Beispiel Fahrtkosten wesentlich unbürokrati­scher als in der Vergangenheit abzugelten. Damit schaffen wir in Wirklichkeit Freiräu­me in der Verwaltung, und ich meine, ein gerechteres System bei den Nebengebühren im öffentlichen Dienst sollte uns wirklich ein Anliegen sein.

Ein zweiter Punkt in aller Kürze: Ich bedanke mich im Hinblick auf diese Herbst-Dienst­rechts-Novelle und den Gehaltsabschluss auch für die Diskussionsbeiträge hier, bei


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