BundesratStenographisches Protokoll751. Sitzung / Seite 146

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Ich denke, es hat hier sehr viele Hinweise darauf gegeben, wo Geld unnötigerweise in Spalten versickert, wo Geld definitiv denen, die die Leistungen brauchen, nämlich den Patientinnen und Patienten, entzogen wird. Es gibt sehr viele Schnittstellen in dem System. Es gibt 4 000 Finanzierungsströme. Der Transparency-Bericht geht viel we­niger auf eine Kuvert-Medizin ein, sondern das, was viele nicht gelesen haben, sind die Querfinanzierungsströme in diesem System mit 4 000 Finanzierungsströmen, mit einem dualen Finanzierungssystem, mit einer undurchschaubaren intransparenten Si­tuation, die letztendlich, um nur ein Beispiel zu erwähnen, dazu führt, dass wir a) eine Planung zwischen dem intra- und dem extramuralen Bereich nur in unzureichendem Ausmaß machen und dass b) hier Situationen aufgezeigt werden, dass Menschen, die ein Röntgenbild brauchen – egal, in welcher Dimension –, letztendlich zwei Tage in einem Spital aufgenommen werden müssen, damit das Spital das finanziert bekommt, und daher dieses Spital auch gezwungen ist, dieses zu tun. Das nennt man dann im Transparency-Bericht so, was im weitesten Sinne mit diesen 26 Milliarden € als Kor­ruption gesehen werden kann.

Darüber sollten wir sprechen, und darüber sprechen wir auch. Denn: Eines ist schon klar: Wofür war denn diese Finanzierung?, damit ich diese Diskussion zwischen kurz-, mittel- und langfristig vielleicht ein bisschen beenden kann. Das ist eine Finanzierung für die Jahre 2008 bis 2013. Das sind sechs Jahre, und das ist für mich nicht lang­fristig. Langfristig ist etwas, das uns bis in die nächsten 30 Jahre – das, was wir in Alpbach diskutiert haben – eine Gesundheitsvorsorge, diese Gesundheitsvorsorge si­chert. Und daher ist das meiner Ansicht nach ein erster Schritt in eine Richtung, um den Bedarf der Gebietskrankenkasse, wie er ursprünglich in der Höhe von 300 Millio­nen € angemeldet wurde, auch entsprechend abzudecken – auf der einen Seite durch die Beitragsleisterinnen und -leister mit 0,15 Prozent Steigerung der Abgaben, und auf der anderen Seite haben wir gesagt, warum wir immer jene, die das System finanzie­ren, in die Pflicht nehmen sollen, sondern wir sagen auch, dass es hier sehr wohl Dua­litäten, Doppelgleisigkeiten, fehlende Synergien, fehlende Abgleiche gibt, die auch von Seiten der Sozialversicherungsträger zu beseitigen wären. Und in dieser Konstellation haben sich diese 300 Millionen ergeben. Ich glaube, das war der richtige Schritt in die richtige Richtung.

Es hat sich aber auch – und dafür bin ich dankbar – durch die Rezeptgebührendecke­lung ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf ergeben, und ich glaube, dass sich die Sa­che an und für sich, um hier letztendlich chronisch kranken Patientinnen und Patienten, MindestrentnerInnen, Menschen, die viele Medikamente brauchen und oft finanziell am Rande der Armutsgrenze sind, zu helfen, ausgezahlt hat. Dafür werden wir Lösungen auch im Rahmen einer mittel- und langfristigen Gesamtdiskussion finden. Ich bin dank­bar dafür, dass das auch erwähnt worden ist. Diese Diskussion wird derzeit geführt und wird auch weiterhin geführt werden müssen.

Dieser vorgezogene Finanzausgleich, der heute hier zur Diskussion steht, und die Ab­schlüsse im Rahmen der Vereinbarung gehen konsequent jenen Weg weiter, den wir mit der Gesundheitsreform 2005 eingeschlagen haben. Wir werden nämlich nicht um­hinkommen – sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte, gerade hier im Bundesrat darf ich Ihnen versichern, dass ich die Ansprüche und die Eigenständigkeit und letzt­endlich auch die Umsetzung der Gesetze in den Ländern, den Föderalismus in Öster­reich sehr wohl hochhalte, dass ich die Selbstverwaltung des Hauptverbandes hoch­halte –, etwas zu tun. Sie werden mir wohl zugestehen, dass es dadurch für eine Ge­sundheitsministerin nicht einfacher wird, eine zentrale Planung, Steuerung und Finan­zierung einzuführen, denn „zentral“ wird ja immer sofort als „Wasserkopf Wien“ und als „die Gesundheitsministerin will steuern“ gesehen.

 


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