abzugelten. Die Abfertigung-neu wird von der Krankenkasse abgewickelt und erfolgt daher unabhängig vom Arbeitgeber, was sicher einen großen Vorteil darstellt. (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl.) Weil es unabhängig ist vom Betriebsgeschehen. (Bundesrätin Zwazl: Ich habe es so aufgefasst!) Gut, akzeptiere ich!
Jetzt soll die Abfertigung-neu auch für andere Beschäftigungssektoren geöffnet werden. Auch freie DienstnehmerInnen und Selbständige werden einbezogen – im Rahmen der Flexicurity ein weiterer logischer Schritt, den wir unterstützen.
Im Zuge der Umstellung der Abfertigung-alt zur Abfertigung-neu wurde der Beitragssatz aber von 2,5 Prozent auf 1,53 Prozent gesenkt. Gestern hörten wir bereits in der Debatte, dass dieser Betrag möglicherweise erhöht werden sollte. Das können wir uns ebenfalls vorstellen. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Das wird dann zu verhandeln sein.
Nicht nur die ungerechte Verteilung unter den unselbständig Beschäftigten hat sich in den letzten Jahren erhöht, sondern auch Einkommen aus Besitz und Unternehmungen sind stärker gestiegen als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit.
Mit dem vorliegenden Plan, nämlich der freiwilligen Einbeziehung von Selbständigen und LandwirtInnen – auf Neudeutsch nennt sich das „Opting-in“ –, ist ein kleines, feines Steuergeschenk genau diesen Gruppen gemacht worden. Selbständige können diese Beträge steuerlich absetzen, unselbständige ArbeitnehmerInnen können dies jedoch nicht tun. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Trotzdem bietet diese Novelle Vorteile. Durch die starke Zunahme von Erwerbstätigen, die zwischen Selbständigkeit und Jobwechsel hin und her wechseln müssen und dazwischen immer wieder einkommensfreie Phasen zu verkraften haben, stellt die Integration in die MitarbeiterInnenvorsorgekasse eine zusätzliche Absicherung dar. Dennoch scheint sie genau für diese Gruppen kein ausreichender Schutz zu sein.
Um diese Zielgruppen besser versorgt zu wissen, fehlt es noch immer an einer ausreichenden Krankenversicherung, an mehr Mitbestimmung und an der Einbeziehung in das Arbeitsrecht.
Der Einbeziehung der VertreterInnen der freien Berufe stehen wir skeptisch gegenüber. Es ist ja nicht wirklich so, dass die ProponentInnen der freien Berufe – RechtsanwältInnen, NotarInnen, ApothekerInnen, ZiviltechnikerInnen – von extrem unsteten Berufsbiographien geprägt oder gar von Armut bedroht wären. In diesem Zusammenhang passt aber die Regelung nicht, dass die FreiberuflerInnen erst nach zwei Jahren des Ruhens des Gewerbescheines einen Anspruch auf die Abfertigung erlangen. Erst nach zwei Jahren Wartezeit – das kann kaum eine Überbrückung darstellen! (Beifall des Bundesrates Schennach.) Vielmehr entsteht der Eindruck, dass der Wirtschaftsminister langfristig die Integration der Abfertigung in das Pensionssystem plant, und das hat dann wirklich überhaupt nichts mehr mit dem ursprünglichen Gedanken der Mehrwertabgeltung zu tun. Deswegen haben unserer Meinung nach VertreterInnen der freien Berufe und Landwirte hier von vornherein keinen Anspruch.
Wir werden dem vorliegenden Antrag zustimmen und hoffen, dass die Beitragszahlungen im Sinne der unselbständig Erwerbstätigen, für die die Abfertigung einst eingerichtet wurde, bald erhöht werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
9.13
Präsident Mag. Wolfgang Erlitz: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Bundesrat Schennach. Ich erteile ihm das Wort.
9.13
Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Da im Rahmen dieser gesetzlichen Regelung auch das
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